Einer Studie zufolge hat rund jeder elfte Beschäftigte in Deutschland in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Dabei sind vor allem männliche Personen die Täter. So können Sie sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wehren.

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Rund jeder elfte Beschäftigte in Deutschland ist einer Studie zufolge in den vergangenen drei Jahren im Job sexuell belästigt worden. Auch Auszubildende, Praktikanten und Selbstständige wurden dabei berücksichtigt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legte am Freitag in Berlin Ergebnisse einer repräsentativen Befragung vor.

Demnach gaben rund 13 Prozent der Frauen und 5 Prozent der Männer an, mit unangemessenen Kommentaren, Witzen, Gesten oder auch Berührungen und anderen Handlungen belästigt worden zu sein.

Selten handelt es sich um Einzelfälle

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sagte, dass der Übergriff von Dritten, wie Kunden, Patienten oder Klienten, ausgegangen ist. Dahinter folgen Kollegen und Vorgesetzte. Am häufigsten kam es zu verbalen Belästigungen wie Sprüchen.

Fast 30 Prozent der Betroffenen gab aber auch an, unerwünscht berührt oder bedrängt worden zu sein. Elf Prozent der Befragten erlebten Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.

Selten seien das Einzelfälle, hieß es von der Antidiskriminierungsstelle. Die große Mehrheit der Betroffenen habe wiederholt solche Situationen erlebt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht der Studie zufolge mehrheitlich von männlichen Personen aus. Am stärksten sind Beschäftigte in Gesundheits- und Sozialberufen betroffen.

Dort komme hinzu, dass Belästigungen durch Kunden oder Patienten teilweise als Berufsrisiko angesehen, bagatellisiert und ignoriert würden, schreiben die Autoren.

Den Arbeitgeber informieren

Doch an wen können sich Betroffene wenden, um sich zu wehren? Nicht immer können Beschäftigte auf unangemessenes Verhalten sofort reagieren, etwa indem sie dem anderen deutlich machen, dass sie sich sexuell belästigt fühlen.

Betroffene sollten aber ihren Arbeitgeber informieren. Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Und das geht auch im Nachhinein, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Leitfaden zum Thema erklärt.

Wer Übergriffe von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden erlebt, sollte ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen. Darin sollte man etwa festhalten, wie und wann man belästigt wurde und was die Person gemacht hat.

Den Angaben zufolge gilt: Je früher man grenzüberschreitendes Verhalten meldet, desto besser. Der Arbeitgeber muss die Beschwerden ernst nehmen und seine Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen.

Mitarbeiter können sich anderweitig Hilfe holen

Aber was, wenn der Arbeitgeber nicht hilft - oder selbst Täter ist? Für solche Fälle können sich Mitarbeiter anderweitig Hilfe holen, zum Beispiel bei einer betrieblichen Beschwerdestelle, bei Gleichstellungsbeauftragten sowie beim Betriebs- oder Personalrat.

Die Antidiskriminierungsstelle bietet zudem eine telefonische Beratung unter der Nummer 030/18 555 18 55. Die Ansprechpartner informieren kostenlos über Rechte und Ansprüche und vermitteln bei Bedarf weitere geeignete Beratungsstellen.

Eine Option kann auch sein, sich zunächst vertrauensvoll an Kolleginnen oder Kollegen zu wenden. Dabei sollte man sich aber sicher sein, dass die andere Person Verschwiegenheit garantiert. (ff/dpa/afp)

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