Wer seine Urlaubstage bereits aufgebracht hat, könnte über unbezahlten Urlaub nachdenken, um sich noch ein paar Tage Entspannung mehr als im Vertrag vereinbart zu gönnen. Doch muss der Arbeitnehmer einem unbezahlten Urlaub zustimmen?

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Lieber auf Geld zu verzichten und dafür noch unbezahlten Urlaub nehmen. Das geht gar nicht so einfach, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Es sei denn, es gibt dazu Vereinbarungen im Arbeitsvertrag." Er rät Arbeitnehmern, sich mit den Vorgesetzten abzustimmen.

Unbezahlter Urlaub: Vorsicht bei Sozialversicherungsschutz

Kommt der Arbeitgeber einem entgegen, kann es mit dem unbezahlten Urlaub klappen. Meyer betont aber: "Der Arbeitnehmer muss an den Sozialversicherungsschutz denken." Für höchstens einen Monat behält man Versicherungsschutz im unbezahlten Urlaub, auch wenn der Betrieb keinen Lohn zahlt und somit die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen. "Danach müsste sich der Arbeitnehmer selber versichern."

Sonderfall bei Pflege eines Angehörigen

Eine Sondersituation ist dem Anwalt zufolge übrigens, wenn jemand einen Angehörigen pflegen möchte. "Da gibt es gesetzliche Regeln, damit Arbeitnehmer ohne Bezahlung freigestellt werden können." Der Anwalt betont: "Hierbei handelt es sich natürlich nicht um Urlaub."

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa/spot)

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