Reisen ist in diesem Jahr schwierig gewesen, viele Arbeitnehmer haben deshalb Urlaub storniert. Doch Urlaubstage aufsparen für 2021 - das geht leider nicht.
Corona hat unserem Jahr 2020 einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das galt auch für die Urlaubsplanung. Für so manchen schien es wenig attraktiv, Urlaubstage zu verbrauchen und dann doch nur zu Hause zu sein.
Das Problem dabei: Ist Urlaub einmal genehmigt worden, können Arbeitnehmer die verplanten Tage nicht einfach wieder zurückgeben. Dafür sei immer eine Absprache mit dem Arbeitgeber nötig, heißt es aktuell von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.
Wer also wegen der Corona-Pandemie bis zum Jahresende am liebsten auf freie Tage verzichten würde, um diese dann im Jahr 2021 womöglich wieder für eine Reise einsetzen zu können, hat schlechte Karten.
Rest-Urlaub bald aufbrauchen
Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstagen zu verfallen drohen.
Selbst Urlaub, der zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen gar nicht erst beantragt werden konnte, muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, erklärt die Rechtsanwaltskammer. Zu solchen dringenden betrieblichen Gründen könnte etwa zählen, dass ungewöhnlich hohe Fehlzeiten im Unternehmen vorliegen. Bei Krankheit kann sich der Übertragungszeitraum auf 15 Monate verlängern.
Urlaubstage für 2021 planen
Ein Blick ins neue Jahr kann sich dennoch jetzt schon lohnen: Zwar ist 2021 kein optimales Brückentage-Jahr, aber wer geschickt plant, hat die Möglichkeit, mehr Urlaub am Stück für sich rausholen.
Ein Beispiel: Um Ostern reichen vier Tage Urlaub, um zehn Tage lang frei zu haben. Auch der Wonnemonat Mai eignet sich dank mehrerer Feiertage optimal, um Urlaub zu nehmen. (af/dpa)
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