Am 1. August sind einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereiche Aus- und Weiterbildung.
In diesem Monat sind Änderungen in Gesetzen wirksam geworden, die Auszubildende und Personen mit dem Wunsch nach Weiterbildung betreffen. Was hat sich zum 1. August geändert?
Was ändert sich beim Aufstiegs-Bafög?
Weiterbildungen - etwa zum Fachwirt oder zur Erzieherin - werden ab August vom Staat finanziell stärker gefördert. So ist das Aufstiegs-Bafög - das frühere Meister-Bafög – künftig nicht mehr auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt. Bei einer Vollzeit-Weiterbildung gibt es vom Staat zudem in Zukunft mehr Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Änderungen bei der Ausbildung
Pünktlich zum Beginn des neuen Lehrjahres treten neue Ausbildungsverordnungen für acht modernisierte Ausbildungsberufe in Kraft. Neben verschiedenen IT-Berufen sind unter anderem auch angehende Bankkaufleute betroffenen, deren Ausbildung der zunehmenden Digitalisierung angepasst wird. Die bisher eigenständigen Ausbildungen zum Film- und zum Videoeditor werden zum Lehrberuf Mediengestalter Bild und Ton zusammengeführt.
Gesundheit
Um flexibel auf die Coronakrise reagieren zu können, durften Krankenhäuser in den vergangenen Monaten auf bestimmten Stationen von der vorgeschriebenen Mindestbesetzung mit Pflegekräften abweichen. Für Intensivmedizin und Geriatrie (Altersheilkunde) läuft diese Sonderregelung aus - dort gelten ab 1. August wieder die üblichen Personaluntergrenzen. In den Bereichen Kardiologie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie und Neurologie dürfen die Untergrenzen jedoch weiterhin unterschritten werden, wenn es sich wegen stark steigender Patientenzahlen nicht vermeiden lässt.
Wohngeld
Auf den Inseln in Nord- und Ostsee erhalten Geringverdiener künftig mehr Wohngeld. Weil die Mieten dort nämlich in der Regel deutlich höher sind als auf dem Festland, gibt es in der Wohngeldverordnung, die über die Höhe der Zuschüsse entscheidet, künftig eine neue Mietstufe für "Inseln ohne Festlandanschluss". (spot/dpa)
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