Auch im August gibt es wieder einige Veränderungen, die mit der Coronavirus-Pandemie zusammenhängen. So könnte es bald einen Pflichttest für Reisende aus Risikogebieten geben. Davon abgesehen hält der Monat unter anderem Verbesserungen für Studenten und Azubis bereit.

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Der August ist ein klassischer Reisemonat und wenn viele Menschen sich viel und schnell durch die Welt bewegen, steigt das Risiko für höhere Infektionszahlen auch in Ländern, die sie bisher einigermaßen unter Kontrolle hatten.

Um diese Kontrolle auch in der Urlaubszeit einigermaßen zu behalten, hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für Reisende aus Risikogebieten bei der Wiedereinreise nach Deutschland verpflichtende Coronavirus-Tests angekündigt - möglicherweise wird das schon in der kommenden Woche umgesetzt. Die Tests sollen kostenlos sein.

Zwar sind die Reisewarnungen für viele Länder und Regionen mittlerweile aufgehoben worden, für Länder außerhalb der Europäischen Union (inklusive der Schengen-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein sowie Großbritannien) gilt sie aber grundsätzlich weiter - zunächst einmal bis zum 31. August.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich vor einer Reise genau über die Bestimmungen im Reiseland zu informieren, ob beispielsweise ein negativer Test vorliegen muss oder eine Quarantäne Pflicht ist.

Während der Flugbetrieb schon vor einiger Zeit wieder hochgefahren wurde, lagen die Kreuzfahrtschiffe bislang vor Anker. Im August soll es auch hier wieder losgehen, einzelne Schiffe legten schon im Juli ab.

Das Auswärtige Amt rät allerdings von Kreuzfahrten ab, außer es handelt sich um Flusskreuzfahrten innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums - und auch dann, wenn ein spezifisches Hygienekonzept vorliegt.

Frist für Überbrückungshilfe-Anträge läuft ab

Ende August läuft die Frist ab, bis zu der Anträge auf eine Überbrückungshilfe gestellt werden können. Unternehmen, Organisationen, aber auch Soloselbstständige und Freiberufler können die Hilfe beantragen, wenn sie durch die Coronavirus-Pandemie und ihre Auswirkungen Einbußen zu verzeichnen hatten.

Das Verbot von Großveranstaltungen wurde übrigens bis zum 31. Oktober verlängert - zumindest für Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind. Das schafft ab dem 31. August, an dem das vorige, striktere Verbot ausläuft, einen gewissen, kleinen Spielraum für solche Events.

Mehr Unterstützung für Menschen in Ausbildung

Für Schüler, Studenten und Menschen in einer Aus- oder Weiterbildung bringt der August mehr finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel steigt der Höchstsatz der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis von 716 auf 723 Euro pro Monat. Diese Hilfe kann beantragt werden, wenn der Lohn der Ausbildung nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Auch Menschen, die sich weiterbilden wollen, können schon seit längerer Zeit Zuschüsse und Darlehen dafür bekommen. Bei diesem früher "Meister-BAföG", jetzt Aufstiegs-BAföG genannten Konzept gibt es ab August ebenfalls ein paar Neuerungen: Zum Beispiel erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro.

Außerdem ist der Betrag, der für den Lebensunterhalt dazugegeben wird, jetzt zu 100 Prozent ein Zuschuss - und nicht mehr wie davor zur Hälfte ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.

Auch beim "klassischen" BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) für Studierende gibt es zum Herbst etwas mehr Geld: So steigt beispielsweise der BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende, unter 24 Jahre alte Studierende von 744 auf 752 Euro. Zudem wird der Kinderbetreuungszuschlag von 140 auf 150 Euro angehoben und er gilt nun für Kinder bis 14 Jahre (statt zehn Jahre).

Lohnangleichung für entsandte Arbeitnehmer

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie sollen künftig zudem Arbeiter aus einem anderen EU-Land, die in Deutschland etwa auf einer Baustelle eingesetzt werden, das Gleiche verdienen wie ihre deutschen Kollegen. Das ist bislang oft nicht der Fall.

Mit dem neuen Gesetz haben sie Anspruch auf einen Tariflohn, zudem sollen sie Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten und etwaige Reisekosten für Dienstreisen von der Firma bezahlt bekommen. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland nach Deutschland entsendet werden. Sie gilt nicht für Fernfahrer.

Verwendete Quellen:

  • Robert Koch-Institut: Risikogebiete
  • Auswärtiges Amt: Coronavirus/Covid-19: Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU/Schengen-Gebiet
  • Bundesregierung: FAQ Reisen, Neuregelungen im August, Mehr Unterstützung für Azubis, Mehr Geld für berufliche Fortbildungen, Informationen für Unternehmen und Selbstständige, Mehr Schutz für entsandte Arbeitnehmer
  • Deutsches Studentenwerk: Die aktuellen BAföG-Änderungen
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