• Ab 1. September 2021 gibt es Neuerungen und Änderungen beim Elterngeld.
  • Eltern in Teilzeit dürfen nun bis zu 32 Stunden arbeiten statt wie bisher nur bis zu 30 Stunden.
  • Außerdem wird der Partnerschaftsbonus finanziell reizvoller als bislang.

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Für die einen ist es der Wahnsinn und ein Verlust, für die anderen das Perfekte aus zwei Welten - und ein finanzieller Gewinn: Es gibt viele Gründe für und gegen eine Elternzeit in Teilzeit.

Ein guter Grund kommt nun noch hinzu: Durch eine Reform, die am 1. September greift, werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit über das Modell Elterngeld Plus ausgeweitet und die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnerschaftsbonus gelockert.

Dieser Bonus kann sich lohnen, ebenso wie einige andere Änderungen beim Elterngeld. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie in diesem FAQ zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Die Leistung, also das Elterngeld, können alle Eltern beantragen, egal ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht. Sie erhalten Elterngeld sowohl für leibliche Kinder als auch Adoptivkinder oder das leibliche Kind der Lebenspartnerin. In Ausnahmefällen können auch Großeltern oder zum Beispiel Tanten und Onkel Elterngeld erhalten.

"Schwierig wird es aber unter Umständen bei ausländischen Eltern", weiß Carla Roder von der Beratungsstelle Pro Familia in Bochum. "Neben der jeweiligen Staatsangehörigkeit kommt es darauf an, ob der Aufenthalt voraussichtlich dauerhaft in Deutschland sein wird und ob hier gearbeitet werden darf. Kein Elterngeld gibt es während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung."

Wie lange gibt es Geld?

Es gibt zwei Varianten: Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Das Basiselterngeld zahlt der Staat zwölf Monate lang. Beantragen beide Eltern die Leistung, erhalten Eltern noch zwei Monate zusätzlich. Die bekommen auch Alleinerziehende. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Wer sich für diese Variante entscheidet, hat also 24 bis 28 Monate Anspruch auf Zahlungen.

"Wie lang genau der Bezugszeitraum ist, hängt auch davon ab, wie Eltern sich die Monate untereinander aufteilen. Sie können diese ganz flexibel nehmen, nacheinander oder gleichzeitig. Auch Pausen sind innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich", erklärt Roder. Festlegen muss sich übrigens niemand. Während des Bezugs lässt sich der Antrag für künftige Monate noch immer ändern.

Einen Stolperstein gibt es noch: "Für Mütter die nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, gelten die betroffenen Lebensmonate des Kindes als Basiselterngeld-Monate und kommen in der Regel nicht zur Auszahlung", sagt Roder.

Noch etwas verlängern lässt sich das Elterngeld mit dem Partnerschaftsbonus. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 25 bis 30 Stunden pro Woche, erhalten sie dafür vier Elterngeld-Plus-Monate. Alleinerziehende haben dazu ebenfalls die Möglichkeit. Ab September 2021 gibt es den Partnerschaftsbonus zwei bis vier Monate lang bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 24 bis 32 Stunden.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Mindestens 300 und maximal 1.800 Euro beträgt das Basiselterngeld. Beim Elterngeld Plus gibt es davon monatlich genau die Hälfte. Zwillingseltern erhalten jeweils einen kleinen Zuschlag.

Wie hoch die Zahlung genau ausfällt, hängt vom früheren Verdienst ab, erklärt Michael Sittig, Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest: "Als Faustregel gilt, dass es etwa 65 Prozent des vorgeburtlichen Nettoeinkommens gibt." Genauer können das Eltern mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums ausrechnen.

Je nach Arbeitsverhältnis ist das relevante Nettoeinkommen ein anderes. Für Beamte, Soldaten und angestellte Väter gilt der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Bei angestellten Müttern sind es zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Selbstständige müssen die Steuererklärung aus dem letzten Kalenderjahr vor der Entbindung vorweisen.

Was ist das Elterngeld Plus?

Vorweg zum Grundwissen: Wer ein Kind bekommt und anschließend zur Betreuung seine berufliche Tätigkeit aussetzt, erhält in Deutschland zwölf Monate lang Elterngeld. Diese Zeit erhöht sich um zwei Monate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens diese Zeit beim Kind bleibt

Wichtig: Die 14 Monate in Summe müssen sich beide Elternteile teilen, ob parallel oder nacheinander. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Basiselterngeld.

Das Elterngeld Plus erhalten Eltern, die ihrem Beruf für eine Zeit lang in Teilzeit nachgehen, um zu Hause mehr Betreuungsarbeit zu leisten. Die monatlichen Zahlungen fallen in der Regel niedriger aus als das Basiselterngeld, dafür ist der Zeitraum, über den man Zahlungen vom Staat erhalten kann, doppelt so lang.

Was steckt hinter dem Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus verlängert ebenfalls den Bezugszeitraum vom Elterngeld. Er wird gewährt, wenn die Eltern die Teilzeit parallel nehmen - zum Beispiel kümmert sich einer am Vormittag ums Kind und arbeitet nachmittags, der Partner macht das folglich andersherum. Dafür erhalten sie zusätzlich bis zu acht Elterngeld-Plus-Monate. In Summe kann dann bis zu 36 Monate lang ein Anspruch auf Zahlungen bestehen.

Wie lange muss man für den Bonus in Teilzeit gehen?

Bislang mussten es vier aufeinanderfolgende Monate sein, und man bekam dann als Bonus vier weitere Monate, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsportal "Elterngeld.net". Mit dem 1. September sind zwischen zwei und vier Monaten möglich.

Der Ausstieg und eine Verlängerung der Partnerschaftsmonate sind nun flexibel möglich - scheinbar. Man könnte also nach zwei Monaten geteilter Elternzeit in Teilzeit sagen, das passt nicht zur Familie und beendet diese Phase frühzeitig.

Aber das ist nur theoretisch eine echte Option. "Denn der Arbeitgeber kann die Verlängerung oder Verkürzung ablehnen", erklärt Thiemar. Denn schon um die Geburt des Kindes herum müssen die Eltern ihren Arbeitgebern die Elternzeit-Phasen für die zwei anstehenden Jahre verbindlich nennen. Änderungen danach sind eine Kulanz.

Auch die Stundenzahl für den Partnerschaftsbonus wurde reformiert: Man muss nun zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bis September lag die Grenze noch bei 25 bis 30 Stunden. Die neue Obergrenze ermöglicht für viele Arbeitnehmer rechnerisch eine Vier-Tage-Arbeitswoche.

Wie viel Elterngeld erhält man in den Partnerschaftsbonus-Monaten?

Das ist einkommensabhängig. Beim Elterngeld Plus erhält jeder Partner zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat, Zuschläge gibt es etwa bei weiteren kleinen Kindern im Haushalt. Zum Vergleich: Beim Basiselterngeld sind es zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld. Dafür erhält man ja auch noch anteiliges Einkommen vom Arbeitgeber.

Wo sind die Tücken des Modells Partnerschaftsbonus?

Man muss den Zeitkorridor von 24 bis 32 Wochenarbeitsstunden einhalten, sonst fordert das Amt das Elterngeld zurück. Neu ist, dass nur monatsweise auf Übertretungen geschaut wird.

Vor der Reform hat man die gesamten acht Zahlungen für beide Partner in vier Monaten verloren, wenn auch nur ein Elternteil in einem Monat zu viel oder zu wenig gearbeitet hat. Nun würde die zuständige Elterngeldstelle nur diese eine Monatszahlung zurückverlangen.

Aber das kann leicht geschehen, sagt Sandra Thiemar von "Elterngeld.net". Zum Beispiel, wenn das Kind erkrankt und man daher Kinderkrankentage nehmen muss. Man müsste die fehlenden Wochenstunden nacharbeiten, um für das Amt im Soll zu bleiben.

Außerdem müssen Voraussetzungen erfüllt sein, um während der Elternzeit in Teilzeit gehen zu können: "Man muss schon mindestens sechs Monate im Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber sein", sagt Thiemars Kollege Michael Tell. "Der Arbeitgeber kann die Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen und es muss sich um einen Betrieb mit mindestens 15 Angestellten handeln (ohne Auszubildende)." Für Selbstständige treffen diese Voraussetzungen natürlich nicht zu.

Für wen lohnt sich der Partnerschaftsbonus?

Für Eltern, die in den ersten Jahren mehr Zeit mit den Kindern verbringen wollen. Und die die Betreuungsarbeit über gemeinsame Wochenenden hinaus zusammen leisten wollen. "Das kann auch sinnvoll sein, um die Wiedereingliederung im Job und die Eingewöhnung im Kindergarten zu vereinbaren", sagt Sandra Thiemar.

Allerdings ist die Expertin skeptisch, ob die Reform das noch mal verbessert. Denn: "Viele Männer wollen sich nicht darauf einlassen, in Teilzeit zu gehen", berichtet sie aus ihrer Beratungserfahrung.

Wirkt sich ein Wechsel der Steuerklasse aufs Elterngeld aus?

Ja, mit einem Wechsel der Steuerklasse können Verheiratete das Elterngeld ein bisschen erhöhen. Der Ehepartner, der mehr Monate Elterngeld beantragen wird als der andere Elternteil, sollte in die Steuerklasse III wechseln. Dadurch steigt der Nettolohn. "Bei den allermeisten Paaren bringt das etwas, sogar wenn sie die Monate gleich aufteilen", sagt Sittig. "In dem Fall sollte der Mehrverdiener wechseln."

Damit die Steuerklasse für das gesamte Jahr angerechnet wird, muss der Wechsel allerdings mindestens sechs Monate vor dem Mutterschutz geschehen - also gleich nach dem Schwangerschaftstest.

Derzeit greift übrigens noch eine spezielle Corona-Regelung: Monate mit Einkommensverlusten durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 liegen, können Eltern von der Berechnung ihres Elterngelds ausnehmen.

Was gilt bei Steuern und Versicherung?

Mütter und Väter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, bleiben auch während der Elternzeit pflichtversichert, und zwar beitragsfrei. Freiwillige Mitglieder müssen sich weiterhin versichern, zahlen aber in der Regel nur den Mindestbeitrag von knapp 170 Euro im Monat. Dafür erhalten sie ein etwas höheres Elterngeld. Wer einen pflichtversicherten Partner hat, ist über diesen beitragsfrei versichert.

Auch privat Krankenversicherte müssen weiterhin ihre Beiträge zahlen und erhalten ebenfalls dafür etwas mehr Elterngeld, weil keine Versicherungspauschale bei der Berechnung ihres Nettoeinkommens abgezogen wird.

Bei den Steuern kann es für manche Eltern im Folgejahr eine böse Überraschung geben. Zwar ist das Elterngeld selbst nicht steuerpflichtig, aber es steht unter Progessionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird bei der Bestimmung des Steuersatzes, der auf das restliche Einkommen fällig ist, angerechnet. Das führt dazu, dass Eltern teilweise Steuernachzahlungen leisten müssen.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. September im Überblick:

- Frühgeborene: Mütter und Väter erhalten in dieser schwierigen Situation ab sofort länger Elterngeld. So gibt es für jene Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld pro Elternpaar. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

- Teilzeitarbeit: Wer im Job arbeiten und zugleich zu Hause Betreuungsarbeit leisten möchte, darf ab 1. September bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Rechnerisch ist in vielen Fällen nun also eine Vier-Tage-Woche möglich. Vorher waren nur maximal 30 Stunden erlaubt. Auch die Vorgaben für den Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit sind, werden entsprechend erweitert - auf 24 bis 32 Wochenstunden.

- Hohe Einkommen: Zur Finanzierung dieser Änderungen erhalten Elternpaare, die mehr als 300.000 Euro Einkommen im Jahr beziehen, nun kein Elterngeld mehr. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro. (ncs/dpa)  © dpa

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