Viele Eltern lehnen oftmals einen Kita-Platz ab, da die Anfahrt zur Einrichtung zu weit für sie und ihr Kind ist. Welche Strecke ist für Eltern zumutbar?
Kinder haben Anspruch auf einen Kita-Platz. Ist der Anfahrtsweg zur Kindertagesstätte aber zu weit, lehnen Eltern oftmals das Angebot ab. Der Anspruch gilt dabei trotzdem oft als erfüllt. Was darauf folgen kann? Eine lange Wartezeit für Eltern und Kind.
Zumutbares Angebot abgelehnt - was dann?
In dem verhandelten Fall suchten die Eltern für ihr Kind einen Ganztagsplatz in einer Kita. Das Angebot der Stadt lehnten sie jedoch ab. Die Einrichtung liege zu weit entfernt von ihrem Wohnort. Die Eltern forderten vom Träger einen Platz in einer näher gelegenen Kita. Dort gab es jedoch lange Wartelisten.
Vor Gericht hatten die Eltern mit ihrer Forderung keinen Erfolg. Kinder hätten zwar vom Ende des ersten bis zum Ende des dritten Lebensjahrs Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege.
Im vorliegenden Fall hätten die Eltern allerdings ein zumutbares Angebot des Trägers abgelehnt. Der angebotene Kita-Platz befinde sich in einer zumutbaren Entfernung: Laut Gericht war er mit dem Auto in zehn Minuten zurückzulegen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer knappen halben Stunde. Der Anspruch gelte daher als erfüllt.
Zeitaufwand von 30 Minuten zumutbar
Die Kriterien für "zumutbar erreichbar" seien unter anderem die Entfernung zur Arbeitsstätte oder zur Wohnung und der zeitliche Aufwand für das Bringen und Abholen.
Bis zu fünf Kilometer vom Wohnort bis zur Kita seien zumutbar, ebenso wie ein Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten mit dem öffentlichen Nahverkehr oder anderen Verkehrsmitteln. Zu berücksichtigen sei auch, ob der Weg zur Kindertagesstätte den Weg zur Arbeitsstätte verlängert. (dpa/spot)
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