Potsdam (dpa/tmn) - Im Luftverkehr ist es nicht ungewöhnlich, dass Airlines Flüge vorziehen, verschieben oder den Passagier auf einen alternativen Flug umbuchen. Das ist oft sehr ärgerlich für Kunden, aber häufig unvermeidlich.
Die Fluggesellschaften halten sich das Recht zu kurzfristigen Flugzeitänderung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor.
Die Airline informiert den Passagier in der Regel über eine veränderte Abflugzeit, zum Beispiel per E-Mail. Doch was ist, wenn der Kunde seine Mails nicht checkt? Im Zweifel erfährt er gar nicht davon, wenn sein Flug früher startet - und verpasst ihn.
Allerdings ist der Fluggast in diesem Fall selbst schuld, wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam erläutert. Denn der Passagier muss sich rechtzeitig vor Abflug selbst noch einmal informieren, ob es Änderungen der Flugzeit gibt. Dafür reicht es, zum Beispiel das E-Mail-Postfach zu prüfen.
Denn in der Regel gilt der Verbraucherschützerin zufolge folgender Grundsatz: Die Airline muss den Kunden auf dem Kontaktweg informieren, den dieser bei der Buchung angegeben hat. Bei Buchungen im Internet ist dies in aller Regel die E-Mail-Adresse. So ist eine Mail der Airline bei Flugänderungen meist ausreichend. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.