Berlin (dpa/tmn) - In Ägypten gilt seit Montag (10. April) nach schweren Anschlägen der Ausnahmezustand. Was das im Detail für das Land bedeutet, ist zwar noch unklar. Doch bislang deutet nichts darauf hin, dass sich viel für Ägypten-Urlauber ändern wird.
Generell soll der Ausnahmezustand den Sicherheitskräften und Ermittlungsbehörden des Landes noch mehr Freiheiten bei der Verfolgung von Extremisten und Kriminellen gewähren. Ägypten ist aber bereits ein Polizeistaat mit weitreichenden Befugnissen der Behörden.
Der Ausnahmezustand wird wahrscheinlich zu einer noch höheren Präsenz von Polizei und Armee-Einheiten in der Öffentlichkeit führen. Einschränkungen, die auch Touristen betreffen könnten - zum Beispiel eine abendliche Ausgangssperre - sind nicht unmöglich, aber derzeit nicht zu erwarten.
Das Auswärtige Amt weist in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen auf ein schon länger bestehendes Terrorrisiko hin, von dem auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Die Urlaubsgebiete am Roten Meer gelten weiterhin als sicher.
Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi hatte am Sonntagabend einen dreimonatigen Ausnahmezustand angekündigt, nachdem bei den schwersten Terrorangriffen auf die christliche Minderheit in Ägypten seit Jahren mehr als 40 Menschen getötet und 110 verletzt worden.
Die IS-Terrormiliz hatte sich zu den Bombenexplosionen in zwei Kirchen im Norden des Landes bekannt. Ein IS-Ableger ist im Norden der ägyptischen Sinai-Halbinsel aktiv. Die Region ist militärisches Sperrgebiet.
Sprachgebrauch des Auswärtigen Amtes
Die Risiken für Reisende sind von Land zu Land unterschiedlich. Eine Übersicht gibt das Auswärtige Amt (AA) online in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Das Ministerium beschreibt seine Einschätzungen in einer feinstufigen Sprachregelung, die Touristen kennen sollten.
Akute Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn das AA eine konkrete Reisewarnung ausspricht. Das gilt in der Regel für Kriegs- und Konfliktstaaten wie Syrien, Irak, Jemen und Somalia. Aktuell (Stand: 10. April 2017) gelten solche Reisewarnungen des AA für sieben Staaten sowie den Gaza-Streifen in den Palästinensischen Gebieten.
Für manche Länder gibt es außerdem Teilreisewarnungen. Dann sind im betreffenden Land nur bestimmte Regionen lebensgefährlich. Zum Beispiel gelten Teilreisewarnungen in Ägypten für den nördlichen Sinai und in der Ukraine für den Osten des Landes. Insgesamt (Stand: 10. April) nennt die entsprechende AA-Liste 18 Regionen weltweit.
Statt ausdrücklich davor zu warnen, kann das AA auch dringend von Reisen in bestimmte Länder oder Regionen eines Landes abraten. Dann sollten Reisen in diese Gegenden ebenfalls unterbleiben. Das gilt derzeit zum Beispiel in der Türkei für die Grenzgebiete zu Syrien und Irak. In Tunesien wird wegen Entführungsgefahr von Aufenthalten in den Wüstengebieten im Süden des Landes abgeraten.
Das AA kann in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu einzelnen Ländern außerdem auf generelle Gefahren durch hohe Kriminalität oder Terrorismus aufmerksam machen, ohne von Reisen abzuraten.
Das Ministerium betont: Die Gefahr von Terror und Entführungen bestehe weltweit. Allerdings sei der Grad der terroristischen Bedrohung von Land zu Land unterschiedlich. Und im Vergleich zu den Risiken durch Unfälle, Erkrankungen und normaler Kriminalität sei die Terrorgefahr für Reisende vergleichsweise gering. © dpa
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