Einige Staaten haben wegen der Corona-Krise ihre Grenzen für Ausländer und Touristen geschlossen. Was nun für bereits gebuchte Reisen gilt und welche Rechte Pauschalurlauber haben.

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Wenn Länder wegen Corona ihre Grenzen schließen, platzen die Reisepläne vieler deutscher Urlauber. Doch bei einem behördlichen Einreiseverbot bleiben diese in den meisten Fällen zumindest nicht auf ihren Kosten sitzen.

Pauschalreisende sind ohnehin gut abgesichert, es gilt das deutsche Pauschalreiserecht. "Wenn ich nicht einreisen kann, bekomme ich vom Veranstalter mein Geld zurück", erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. "Ein zusätzlicher Schadenersatz steht mir aber nicht zu, weil es sich um außergewöhnliche Umstände handelt."

Fällt der Flug aus, gibt es in der Regel das Geld zurück

Auch bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienhäusern gilt nach Einschätzung von Fischer-Volk: "Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück." In aller Regel streichen Fluggesellschaften ihre Flüge, sobald ein Land eine Einreisesperre verhängt.

"Sobald die Fluggesellschaft den Flug einstellt, erstattet sie den Ticketpreis", sagt die Juristin. Eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gebe es nicht, da außergewöhnliche Umstände vorlägen.

Urlaub nicht stornieren, sondern abwarten

Und wie sieht es mit Urlaub in einigen Wochen aus? "Wenn eine Buchung für einen Zeitraum nach der Einreisesperre besteht, rate ich: Bitte jetzt nicht stornieren!", rät Fischer-Volk. "Sonst riskiere ich Stornogebühren." Am besten warten Urlauber schlicht ab. "Dann wird es rechtlich leichter."

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben unter anderem Deutschlands Nachbarländer Polen, Tschechien und Dänemark ihre Grenzen für Ausländer geschlossen. US-Präsident Donald Trump verhängte ein Einreise-Verbot in die USA für Menschen aus Europa. (mar/dpa)  © dpa

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