Weil ein Easyjet-Flug überbucht war, durfte die dreijährige Tochter einer britischen Familie zunächst nicht mitfliegen, denn sie wurde nach dem Zufallsprinzip der Fluggesellschaft ausgewählt. Doch glücklicherweise kam es noch zu einem Happy End. Dennoch stellt sich die Frage: Was ist zu tun, wenn der Flug überbucht ist?
Einen großen Schrecken hat eine britische Familie bei ihrer Rückreise vom Mallorca-Urlaub erlebt. Die Familie aus dem englischen Chester wurde der Mutter zufolge bei der Gepäckaufgabe für ihren Easyjet-Flug darauf hingewiesen, dass ihre drei Jahre alte Tochter wegen Überbuchung wohl nicht mitfliegen könne. Das berichtete am Mittwoch die Zeitung "The Independent".
Wie konnte es dazu kommen? Fluggesellschaften verkaufen meist mehr Tickets für einen Flug als Sitzplätze vorhanden sind, weil regelmäßig Passagiere nicht erscheinen. In manchen Fällen geht das jedoch nicht auf.
Findet sich dann niemand, der freiwillig zurückbleibt, muss derjenige am Boden bleiben, der dafür nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurde. Wer erst am Flughafen eincheckt, hat ein größeres Risiko, davon betroffen zu sein. Kinder und gebrechliche Personen sind eigentlich ausgenommen.
Fehler im System: Dreijährige auf Easyjet-Flug zum Dableiben ausgewählt
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur machte Easyjet deutlich, dass es sich bei der Auswahl des Mädchens um eine Panne des automatischen Auswahlsystems handelte. Das fiel den Mitarbeitern in Palma dann auch auf.
"Der Check-in-Manager hat das dann geändert, sodass es mein Mann war, der auf dem überbuchten Ticket war", sagte die Mutter der Online-Zeitung zufolge. Schließlich habe doch noch die ganze Familie an Bord gehen dürfen.
Easyjet will nun prüfen, warum bei der Gepäckaufgabe der Familie nicht erklärt wurde, dass zuerst am Gate nach Freiwilligen gesucht wird, bevor jemand gezwungen wird, dazubleiben. Die Fluggesellschaft riet dazu, immer vor der Fahrt zum Flughafen einzuchecken.
Was tun, wenn der Flug überbucht ist?
Dennoch bleibt die Frage: Was ist zu tun, wenn der Flug überbucht ist? Die Reisesuchmaschine "Skyscanner" empfiehlt, sich zunächst mit anderen Reisenden auszutauschen, nachzufragen, ob ein anderer Passagier auf seinen Flug verzichtet. Denn: Für gewöhnlich werden bei einer Überbuchung als Entschädigung zusätzliche Extras wie etwa Bargeldzahlungen angeboten, heißt es.
Die Verbraucherzentrale betont: Bietet die Fluggesellschaft Ihnen möglicherweise einen anderen Flug an, lassen Sie sich nur auf das Angebot ein, wenn es für Sie wirklich günstig ist. Denn treten Sie freiwillig von ihrer Buchung zurück, haben Sie keine weiteren Ansprüche gegen die Fluggesellschaft.
Bei Nichtbeförderung gelten dieselben Rechte wie bei Flugannullierung
Im schlimmsten Fall müssen Sie einen anderen Flug nehmen. Bei einer Nichtbeförderung gelten dieselben Rechte wie bei einer Flugannullierung, heißt es von der Verbraucherzentrale. Egal ob Pauschalreise oder selbst gebuchter Flug: Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Fluggäste einen Anspruch auf Versorgung.
Die Wartezeit am Flughafen absitzen, müssen Sie aber nicht. Die Fluggesellschaft muss ihnen Verpflegung oder gegebenenfalls sogar eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Und ganz wichtig: Die Airline ist verpflichtet, so schnell wie möglich für einen Ersatzflug zu sorgen oder den Flugpreis zu erstatten. Das Wahlrecht dabei liegt beim Kunden. (msc/dpa)
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