Hannover (dpa/tmn) - Der Abflug verzögert sich um mehr als drei Stunden, weil bei der Airline die Computersysteme ausgefallen sind: In so einem Fall steht Passagieren eine Entschädigung zu.
Denn die Panne sei kein außergewöhnlicher Umstand, sagt der Reiserechtler Paul Degott. "Das ist ein hausgemachtes Problem." Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift für Airlines mit Sitz in der EU und alle Flüge, die in der EU starten.
Bei Annullierungen und Verspätungen von mindestens drei Stunden steht Passagieren je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Fliegt ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU einen Flughafen der Union an und verzögert sich dieser deutlich, gibt es dagegen kein Geld.
Bei Delta gab es einen Ausfall der Computersysteme, der auch Abflüge der US-amerikanischen Airline in Europa verzögert hat. © dpa
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