Dank der neuen EU-Führerscheinrichtlinie können Camper mit Klasse B-Führerschein bald Wohnmobile bis 4,25 Tonnen Gewicht fahren – mit Anhänger sogar bis 5 Tonnen.
Wohnmobil-Fans profitieren mehrfach von der neuen EU-Führerscheinrichtlinie. Wichtigster Punkt ist die Sonderregelung zum Klasse-B-Führerschein bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bis zu dieser Gewichtsgrenze sollen alle Campenden mit B-Führerschein zukünftig Wohnmobile und Campingbusse fahren dürfen, nachdem sie die Probezeit zwei Jahre unfallfrei überstanden haben und eine Sonderschulung absolviert oder eine Zusatzprüfung bestanden haben. Damit verbunden ist auch die mögliche Fahrerlaubnis für Wohnmobile mit Anhängern bis 5 Tonnen zulässigem Gespanngewicht.
Anpassung an bestehende Führerscheinklassen
Im Detail gestalten die Mitgliedstaaten die Regeln selbst aus, wofür diese bis etwa 2030 Zeit haben. Die EU erleichtert mit ihrer Richtlinie die Anpassung der bestehenden Führerscheinklassen an die Grenzwerte der Sonderregelung. Mit B-Führerschein und B96-Erweiterung (Anhängerführerschein) dürfen bisher nämlich nur Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen (Fahrzeug 3,5 Tonnen, Anhänger 750 kg) gefahren werden. Dieses Gewicht würde mit dem erweiterten Wohnmobilführerschein bereits das Zugfahrzeug erreichen.
Dadurch können alle Wohnmobil-Fans aufatmen, die schon eine B96-Sonderschulung hinter sich haben und in Zukunft auf den B-Führerschein bis 4,25 Tonnen aufstocken möchten. Sie dürfen dann weiterhin einen Anhänger ziehen, wenn dieser nicht mehr als 750 kg wiegt. Es wird nicht notwendig sein, den BE-Führerschein zu machen, der das Fahren von Gespannen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von sieben Tonnen erlaubt.
Anhänger sind für Wohnmobilisten eine flexible und praktikable Lösung, um mehr Stauraum zu schaffen und die Zuladung zu erhöhen. Der Anhänger muss nur dann mit, wenn er wirklich gebraucht wird und kann sonst zu Hause oder im Basislager bleiben. Oft nehmen Campende auf Anhängern ihre Motorräder für Touren mit in den Urlaub. Sperrige Gegenstände können auch nach einer Auflastung nur schlecht im Wohnmobil transportiert werden.

Bislang: Wohnmobil fahren mit Klasse-B-Führerschein
Seit 1999 ist der "normale" Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B nur gültig für Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Damit ist es mit B-Klasse nicht möglich, alle aufgebauten Wohnmobile zu fahren, die häufig über dieser Grenze liegen. Auch viele große Campingbusse sind für mehr Gewicht zugelassen, um genügend Zuladung zu garantieren. © Promobil