Berlin (dpa/tmn) - Der Tourismus in der Türkei ist wegen der wiederholten Terroranschläge in dem Land stark eingebrochen. Das Buchungsminus ist deutlich zweistellig. Die Airlines haben reagiert und Teile ihrer Flugkapazitäten in Richtung Spanien und Griechenland umgelegt.
Das hat Auswirkungen für Gäste, die ihren Türkei-Urlaub für den Sommer schon gebucht haben. Der Überblick:
Wie reagieren Airlines und Reiseveranstalter auf die Flaute?
Leere Sitzplätze im Flieger kosten Geld. Auch wenn die Türkei Chartermaschinen bereits subventioniert, haben Ferienflieger wie Condor oder Tuifly umgeplant und ihre Kapazitäten zum Teil verlegt. Das heißt, sie bieten in der Summe weniger Flüge in Richtung Türkei an und nutzen die Maschinen für Flüge zu anderen Zielen. Denn die Reiseveranstalter können die Türkei-Flieger nicht füllen.
Das Unternehmen Thomas Cook, zu dem Condor gehört, hat seine Flugkapazitäten ab Deutschland in die Türkei nach eigenen Angaben um rund ein Drittel reduziert. Tui routet Teile der mit Tuifly geplanten Flüge in die Türkei um, ohne eine Größenordnung zu nennen. Die DER Touristik spricht von 20 Prozent weniger Flugplätzen im Angebot.
Was bedeutet das für Türkei-Urlauber, die schon gebucht haben?
Die Zusammenlegung von Flügen kann bedeuten, dass Urlauber zu einer anderen Tageszeit abfliegen als ursprünglich geplant - zum Beispiel ganz früh morgens statt mittags oder abends statt morgens.
Bei Thomas Cook und Neckermann änderten sich "fast ausschließlich" die Flugzeiten, nicht aber der Abreisetag, sagte Thomas-Cook-Sprecher Mathias Brandes. "Dass die Gäste am gebuchten Tag fliegen können, ist unser Anspruch. Das wird auch bei fast allen Flügen gelingen." Wie sich die Flugzeiten genau ändern, sei sehr unterschiedlich.
Die DER Touristik Köln betont, dass die Verschiebungen ausschließlich die Flugzeiten betreffen. "Wir bemühen uns, die zeitlichen Differenzen für unsere Kunden dabei so klein wie möglich zu halten", teilte der Veranstalter mit den Pauschalreisemarken ITS und Jahn Reisen mit.
Tui Deutschland spricht von geringen Auswirkungen für Urlauber, die weiterhin in die Türkei fliegen wollen. "Wir haben bei unseren Planungen sehr darauf geachtet, das Flugangebot möglichst flächendeckend aufrecht zu erhalten", informiert das Unternehmen. Der Veranstalter FTI erklärte, sein Flugangebot stabil zu halten.
Müssen Urlauber selbst aktiv werden?
Nein. Die Veranstalter buchen ihre Gäste auf andere Flüge um, wenn eine geplante Verbindung gestrichen wurde. Thomas Cook kontaktiert die Kunden im Vorfeld. Auch DER Touristik informiert die Gäste in der Regel schriftlich über Änderungen der Flugzeit.
Steht Urlaubern bei Flugverschiebungen eine Entschädigung zu?
Grundsätzlich gilt zwar nach der EU-Fluggastrechteverordnung, dass Passagieren bei Annullierungen und Verspätungen von mindestens drei Stunden eine Entschädigung zusteht. Doch diese Regel greift nicht, wenn die Streichung oder Umbuchung mindestens 14 Tage vor Abreise erfolgt. Weil Sommerurlauber bereits jetzt umgebucht werden, steht ihnen also später keine Entschädigung zu.
Generell sind Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter denkbar. Das ist zum Beispiel so, wenn Urlauber erst mit einem Tag Verspätung in den Urlaub fliegen können, erklärt Juristin Julia Woywod-Dorn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In diesem Fall können Kunden den Reisepreis anteilig mindern. Außerdem lässt sich der Tagesreisepreis mindern, wenn ein Flug innerhalb eines Tages um mindestens vier Stunden verlegt wird und dabei womöglich noch die Nachtruhe gestört wird. Die Beträge sind aber sehr gering.
Bei einer Änderung "außerhalb eines begrenzten Rahmens" erhalten Gäste der DER Touristik eine finanzielle Kompensation, teilte der Veranstalter mit. Die Höhe richte sich nach dem Umfang der Veränderung.
Sind noch andere Reiseziele von Flugzeitänderungen betroffen?
Ja. Auch für Ägypten haben viele Airlines ihre Kapazitäten deutlich zurückgefahren. Für das Land habe sich das Angebot insgesamt etwa halbiert, erklärt etwa DER Touristik. Ägypten-Marktführer FTI hält jedoch an seinem bestehenden Flugangebot fest. © dpa
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