Das Ticket ist bezahlt und trotzdem hat man keinen Platz. Die Airlines überbuchen ihre Flüge konsequent, um mögliche Ausfälle zu verhindern. Doch welche Rechte haben Sie, wenn der Flieger bereits voll ist? Das erfahren Sie hier.

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Das Ticket ist bezahlt, Check-In und Sicherheitskontrolle überstanden – doch vor dem Gate heißt es, der Flug sei überbucht, die Plätze im Flieger bereits voll. Die Airline kann also nicht alle Fluggäste transportieren, die ein Ticket für den Flug gebucht haben.

Dieser Fall tritt nicht selten auf, Airlines überbuchen ihre Flüge sogar ganz bewusst. Juristin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland erklärt: "Vor allem Inlandsflüge oder Flüge zu Drehkreuzen wie beispielsweise den Flughäfen Frankfurt oder London Heathrow werden von den Airlines überbucht.

Hier werden teilweise bis zu 15 Prozent mehr Plätze verkauft als möglich." Das liegt daran, dass bestimmte Linien vor allem von Geschäftsleuten genutzt werden oder flexible Tickets beinhalteten, die sich leicht umbuchen lassen.

Sitzen dann deutlich zu wenige Passagiere im Flieger, könne das für die Airline auf lange Sicht hohe Verluste bedeuten – deswegen kalkuliert diese eine gewisse Überbuchungsrate mit ein.

Bei klassischen Urlaubsdestinationen sei die Rate jedoch deutlich geringer, erklärt Karolina Wojtal. Die Wahrscheinlichkeit, dass Passagiere bei einem Langstreckenflug in ein Urlaubsland von Überbuchung betroffen sind, ist weitaus geringer.

Hier rechnet auch die Airline damit, dass die Passagiere weit im Voraus buchen und sich nicht in letzter Sekunde umentscheiden – hier werden in der Regel nur ein oder zwei Plätze in einem großen Flieger überbucht.

Flug ist überbucht? Diese Rechte haben Sie

"Diese Überbuchungspraxis richtet sich nach den Erfahrungen und Berechnungen der Airlines und ist nicht ausdrücklich verboten", erklärt Karolina Wojtal. Wichtig ist aber, dass die Airline im Fall einer Überbuchung ihre Pflichten erfüllt. Durch den sogenannten Beförderungsvertrag, den Passagiere durch den Ticketerwerb mit der Airline schließen, haben sie einen Anspruch auf Beförderung – die Airline muss also grundsätzlich einen Ersatzflug arrangieren. "Wichtig für die Verbraucher ist es aber zu wissen, dass sie an dieser Stelle eine Wahlmöglichkeit haben", sagt Karolina Wojtal.

Von Überbuchung betroffene Passagiere haben zwei Möglichkeiten:

1. Erstattung: Die Airline muss den Betrag des Tickets erstatten, betroffene Passagiere erhalten den vollen Reisepreis zurück.

2. Ersatzbeförderung: Die Airline bucht die betroffenen Passagiere auf eine andere Maschine um. Dieser Flug kann mehrere Stunden später, manchmal aber auch erst am nächsten Tag erfolgen – das hängt von den Verfügbarkeiten der Airline ab. Auf Kurzstrecken, etwa innerhalb Deutschlands, kann auch eine Umbuchung auf Bahn oder Bus angeboten werden. Ebenso möglich ist der Start von einem benachbarten Flughafen.

Karolina Wojtal empfiehlt Passagieren, an dieser Stelle genau abzuwägen. Es lohnt sich, im Internet alternative Flüge zu checken und die Preise zu vergleichen. Eventuell gibt es einen Flug bei einer anderen Airline, der billiger ist oder früher erfolgt als die angebotene Ersatzbeförderung – dann kann sich die Erstattung des Flugpreises lohnen.

Lange Wartezeit aufgrund von Überbuchung: Das steht Ihnen zu

Fällt die Entscheidung zugunsten der Ersatzbeförderung, haben Passagiere während der Wartezeit Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke und auch auf zwei Telefonate oder Mails.

Bietet das anwesende Bodenpersonal diese Betreuungsleistungen nicht an, sollten unbedingt alle Quittungen aufgehoben werden – diese können später bei der Airline eingereicht werden.

"Am besten wenden Sie sich aber immer direkt am Flughafen an das Personal, für diese Fälle haben die Airlines Verzehrgutscheine vorgesehen", empfiehlt Juristin Karolina Wojtal.

Kommt der Ersatzflieger erst am nächsten Tag, muss die Airline außerdem die Kosten für ein Hotel übernehmen sowie den Transfer zwischen Hotel und Flughafen bezahlen.

Recht auf Entschädigung bei Flugüberbuchung

Zusätzlich zu einer Ersatzbeförderung oder der Rückerstattung des Ticketpreises, steht Passagieren außerdem eine Ausgleichsleistung zu.

Diese richtet sich nach der Länge des Fluges und der Zeit, die Passagiere aufgrund von Überbuchung später an ihrem Zielort ankamen. Je nach Konstellation können diese zwischen 125 und 600 Euro sein.

Wann bekommen Sie keine Entschädigung für eine Überbuchung?

Die Ausgleichszahlung steht dem Passagier nur dann nicht zu, wenn der Kunde früh genug informiert wurde. Das ist der Fall, wenn die Information durch die Airline

  • mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte,
  • bis zu 7 Tage vorher erfolgte und ein Ersatzflug angeboten wurde, der höchstens 2 Stunden später als geplant startet und höchstens 4 Stunden später als geplant ankommt,
  • weniger als 7 Tage vorher erfolgte und Ersatz angeboten wurde, der maximal 1 Stunde später als geplant startet und maximal 2 Stunden später als geplant landet.

Nach Flugüberbuchung: So fordern Sie eine Entschädigung bei der Airline ein

Um diese Entschädigung später verlangen zu können, ist es wichtig, sich die Überbuchung direkt am Flughafen schriftlich bestätigen zu lassen. "Hilfreich ist es auch, sich die Namen der Mitreisenden als mögliche Zeugen aufzuschreiben", sagt Karolina Wojtal.

Später könne man sich dann in einer Mail direkt an die Airline wenden, um die Entschädigung einzufordern. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet hierzu ein vorgefertigtes Beschwerdeformular oder individuell angefertigte Musterschreiben an, die die betroffenen Passagiere ausfüllen und einreichen können.

Klappt dies nicht, können sich die Betroffenen direkt an das Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland oder an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr in Berlin wenden. Diese Stellen helfen im Vergleich zu privaten Fluggastrechte-Portalen kostenlos, die Entschädigung bei der Airline einzufordern.

"Oftmals bieten Airlines auch attraktive Angebote, damit Fluggäste freiwillig auf ihren gebuchten Flug verzichten", sagt Karolina Wojtal. So kann es sein, dass Passagieren Fluggutscheine oder sogar Bargeld geboten wird, wenn sich diese freiwillig mit einer Ersatzbeförderung zufriedengeben.

Wer möglichst sicher vor Überbuchung sein möchte, sollte laut der Expertin vor allem früh einchecken. Meist müssten nämlich die Fluggäste auf ihren Platz verzichten, die als letztes am Check-In oder am Gate erscheinen.

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