Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Im Flugzeug sind die Sitze am Notausgang beliebt: Sie bieten deutlich mehr Beinfreiheit als die häufig doch sehr engen Sitzreihen der meisten Economy-Klassen. Doch nicht jeder darf dort sitzen.
Auf die Passagiere am Notausgang kommt im Fall einer Notlandung eine besondere Verantwortung zu: Sie müssen im Zweifel die Türen öffnen und sich schnell mit dem Bordpersonal verständigen.
Bei Lufthansa muss der Fluggast mindestens 16 Jahre alt sein und die Anweisungen des Bordpersonals verstehen, also Deutsch oder Englisch sprechen. Er darf nicht mit einem Haustier reisen. Besonders wichtig: Wer körperlich eingeschränkt ist oder mit jemandem reist, der - wie ein Kind - seinerseits Hilfe benötigt, darf nicht am Notausgang sitzen. Wer bei Lufthansa einen Sitz in der "exit row" bucht, muss bestätigen, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.
Bei anderen Fluggesellschaften gelten ähnliche Bedingungen. Die niederländische KLM erklärt, Passagiere müssten im Ernstfall der Crew assistieren können. Dafür sind die nötige Stärke, Geschicklichkeit und Mobilität gefragt. Der Fluggast darf keine Medikamente nehmen, die diese Fertigkeiten einschränken.
Wer als Deutscher mit British Airways verreist und am Notausgang sitzen möchte, muss Anweisungen auf Englisch verstehen. Und er muss bis 48 Stunden vor Abflug die Fluggesellschaft informieren, wenn sich nach der Buchung eines Notausgangsitzes etwas an seiner Gesundheit ändert, so dass er die Sicherheitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. © dpa
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