Neben Größe und Gewicht müssen Passagiere auch die geltenden Sicherheitsbestimmungen für Handgepäckstücke beachten. Während die Wasserflasche nicht durch die Sicherheitskontrolle darf, sind Nagelscheren und kleine Taschenmesser laut EU-Verordnung im Normalfall erlaubt.

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Was ins Handgepäck gehört und was nicht, regelt innerhalb der Europäischen Union die sogenannte Durchführungsverordnung 2015/1998. Hier sind verbotene Gegenstände und Stoffe aufgeführt. Da diese Auflistung jedoch nicht abschließend ist, entscheidet im Einzelfall das Sicherheitspersonal am Flughafen über die Mitnahme von Gegenständen.

Einschränkungen bei Flüssigkeiten

Seit im August 2006 ein Anschlag auf ein Flugzeug verhindert werden konnte, bei dem flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord gebracht werden sollte, ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf maximal 100 Milliliter pro Flasche beschränkt.

Wer in den Urlaub fliegt, muss vor der Sicherheitskontrolle alle Behältnisse mit Flüssigkeiten in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel verstauen. Pro Fluggast ist die Mitnahme eines Beutels erlaubt.

Laut Verordnung zählen zu Flüssigkeiten alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig oder cremig sind. Damit gelten die Beschränkungen auch für Lotionen, Deos, Zahnpasta, Parfüm oder Sonnenmilch. Sogar Lebensmittel wie halbflüssige Brotaufstriche, Suppen oder Sirup sind betroffen und Mengen von mehr als 100 Milliliter pro Behältnis kommen nicht durch den Sicherheitsbereich.

Achtung: Bei Reisen außerhalb der EU gibt es je nach Zielland strenge Regelungen zur Einfuhr von Lebensmitteln. Besonders restriktiv ist Neuseeland, hier können hohe Bußgelder fällig werden.

Eine Ausnahme bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt für Medikamente oder Babynahrung, die für den Flug benötigt werden. Sie dürfen in der Regel im Handgepäck mit ins Flugzeug. Bei Medikamenten kann jedoch ein Rezept oder Attest notwendig sein. Auch für Flüssigkeiten, die in versiegelten Duty-Free-Beuteln befördert werden, gilt die Mengenbeschränkung nicht.

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Gefährliche Gegenstände verboten

Generell dürfen Gewehre, Feuerwaffen sowie Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, nicht im Handgepäck transportiert werden. Das gilt auch für Signalpistolen, Schleudern und Katapulte.

Nicht erlaubt im Flugzeug sind außerdem Betäubungsgeräte jeglicher Art sowie Chemikalien wie Reizgas oder Pfeffersprays.

Gegenstände oder Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, haben im Handgepäck ebenfalls nichts zu suchen. Dazu zählen Brecheisen, Bohrmaschinen, Sägen oder Lötlampen. Das Verbot gilt auch für Teppichmesser, Rasierklingen und Messer, Scheren oder Feilen mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter.

"Der Hinweis auf die Klingenlänge gewöhnlicher Taschenmesser ist lediglich eine Interpretationshilfe", heißt es auf Nachfrage bei der Bundespolizei. "Es können auch Messer mit Klingenlängen unter sechs Zentimeter im Luftsicherheitsbereich verboten werden, wenn diese aufgrund ihrer Kombination aus Größe, Material und Beschaffenheit dazu geeignet sind, schwere Verletzungen hervorzurufen." Darüber hinaus sind alle Messer verboten, die unter die Vorschriften des Waffengesetzes fallen, wie Spring-, Einhand- und Fallmesser.

Zu möglichen Gefahrenquellen zählen zudem stumpfe Gegenstände, wie Baseballschläger, Knüppel oder Schlagstöcke, sowie Spreng- und Brandstoffe, wie Munition, Rauchpatronen oder Feuerwerkskörper.

Auch wer vermeintlich harmlose Gegenstände mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich vor der Reise informieren. So sind Sportgeräte wie Golfschläger, Wanderstöcke oder Skateboards im Handgepäck nicht erlaubt. Auch Stricknadeln oder spitze Nagelfeilen, die länger als sechs Zentimeter sind, dürfen nur im aufgegebenen Gepäck ins Flugzeug. Medizinisch notwendige Hilfsgeräte wie Krücken hingegen sind erlaubt.

Das darf ins Handgepäck

Viele Bedarfsgegenstände sind im Handgepäck erlaubt. Dazu zählen elektronische Geräte wie Laptops, Smartphones oder Tablets. Häufig müssen die größeren Geräte jedoch an der Sicherheitskontrolle ausgepackt werden.

Zu beachten ist, dass das Mitführen von Lithiumersatzbatterien im Flugzeug nur im Handgepäck und nicht im Koffer erlaubt sind. Dazu zählen auch die für den so Urlaub wichtigen Powerbanks. Das gleiche gilt für E-Zigaretten oder andere persönliche Inhalationsgeräte mit Batterien.

Trotz langer Verbotslisten sind einige Gegenstände erlaubt, die viele Reisende als Gefahr einschätzen würden. So sind laut Verordnung Nagelscheren, Taschenmesser mit eine Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern, Feuerzeuge und Streichhölzer auf Reisen innerhalb der EU nicht verboten.

Vorsicht ist bei Flugreisen außerhalb Europas geboten, da hier andere Bestimmungen gelten. So ist bei Flügen nach Asien oder in die USA beispielsweise die Mitnahme von Taschenmessern generell verboten. Reisende sollten sich daher frühzeitig über die landesspezifischen Richtlinien zu den Handgepäckbestimmungen informieren.


Quellen:

  • Informationen der Bundespolizei
  • EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 (Anlage 4c)
  • Auszüge der Verordung durch die Bundespolizei
  • Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes
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