In der Vergangenheit wurden mit der Bezeichnung M+S auf der Seite von Fahrzeugreifen die Modelle gekennzeichnet, die für winterliche Witterungsverhältnisse geeignet sind. Problem für den Gesetzgeber: die Bezeichnung M+S ist rechtlich nicht geschützt. Daher müssen Winter- bzw. Ganzjahresreifen das neue Alpine-Symbol als gesetzliches Erkennungsmerkmal tragen.

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Was ändert sicht 2024?

Pkw, Busse, Lkw und auch Wohnmobile, die unter winterlichen Bedingungen gefahren werden, müssen ab Oktober 2024 Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol gemäß EU-Richtlinie ECE R 117 tragen. Solche Reifen haben ihre Wintereignung im Vergleich zu einem Referenzreifen unter Beweis gestellt. Reifen, die lediglich die alte M+S-Kennung auf der Flanke tragen und nur bis zum 31. Dezember 2017 produziert werden durften, sind bei Schnee und Eis nur noch bis Ende September 2024 zugelassen.

Wintertauglichkeit des Reifens

Die Beschriftungen auf der Seite der Reifen setzten sich aus verschiedenen Buchstaben, Zahlen und Symbolen zusammen. Wichtig für die Winterreifen ist hierbei die Kennzeichnung zu Winter/-Ganzjahresreifen. Hier sollte neben den Buchstaben M+S auch das "Alpine-Symbol" abgebildet sein. Dieses Symbol zeigt einen dreizackigen Berg mit einer Schneeflocke in der Mitte. Bereits seit Januar 2018 ist dieses Symbol auf neuen Reifen Pflicht, die Übergangsregelung läuft nun aus.

Das Alpine-Symbol kann auch eine Auswirkung auf den Geschwindigkeitsindex haben. Dieser gibt die Höchstgeschwindigkeit für die Reifen an und ist am letzten Buchstaben der Buchstaben-/Zahlenfolge direkt neben dem Alpine-Symbol zu erkennen. In einer sogenannten Speedindex-Tabelle kann die maximal zugelassene Geschwindigkeit abgelesen werden. Für die Praxis bedeutet diese Zusatzregelung, dass die maximale Geschwindigkeit reifenbedingt unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen kann.

Regelungen zu Winterreifen

In vielen europäischen Länder gibt es eine Winterreifenpflicht. Winterreifen bieten dank ihrer feinen Profileinschnitte einen besseren Halt auf nassen oder schneebedeckten Untergründen. Werden Sie bei einer Kontrolle mit Sommerreifen bzw. ab Oktober mit Winterreifen ohne Alpine-Symbol erwischt, droht eine Strafe. Laut Bußgeldkatalog beginnen diese bei 60 Euro.

Zwar gibt es in Deutschland nur eine situative Winterreifenpflicht für winterliche Wetterverhältnisse, also bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch, jedoch besagt die allgemeine Faustregel, die Winterreifen von Oktober bis Ostern zu nutzen. In anderen beliebten Reiseländern sieht es anders aus.

  • Fahren Sie mit Ihrem Reisemobil zum Skifahren nach Österreich, gilt vom 1. November bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht.
  • In der Schweiz gibt es keine Pflicht, jedoch drohen bei Unfällen mit wetterbedingt ungeeigneter Bereifung Bußgelder.
  • Italien hat keine einheitliche Regelung für Winterreifen. Hier entscheiden die Provinzen selbst, ob eine Pflicht besteht. Dies ist etwa in Südtirol und auf der Brennerautobahn der Fall.
  • Im Nachbarland Frankreich besteht eine Winterreifenpflicht unter bestimmten Bedingungen bis Ende März. Zusätzlich können Straßenschilder auf die Pflicht hinweisen.

Winterreifen Tests

Bei Pkw und Wohnmobilen muss – im Gegensatz zu Lkw und Bussen – an allen Radpositionen zugelassene Winterbereifung montiert sein. Anhänger und zwischenzeitlich auch wieder Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Allerdings empfehlen wir auch bei Wohnwagen, zumindest bei geplanten Winterfahrten, dringend zur Montage geeigneter Reifen. Doch keine Angst: Hochwertige Allwetterreifen wie auch Markenwinterreifen werden schon seit Jahren nach dem Schneeflockensymbol geprüft und sind längst entsprechend gekennzeichnet. Ein Blick auf die Reifenseitenwand schafft Sicherheit.

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