Um Sicherheitskontrollen zu beschleunigen, sollten sich Passagiere im Klaren daüber sein, was alles im Handgepäck transportiert werden darf. Welche Lebensmittel als Flüssigkeit gelten, warum Sie besser keine Wasserpistole einpacken und warum Dünger für Alarm sorgen kann.

Mehr zum Thema Reise

Vor der erwarteten Hauptreisezeit hofft die Bundespolizei, dass sich mehr Passagiere so gut auf die Kontrollen einstellen und kooperieren. So kommen alle schneller durch und das Risiko sinkt, aufgrund ewig langer Wartezeiten den Ferienflieger zu verpassen.

Rechtzeitig am Flughafen sein und wenig Handgepäck mitnehmen

Vielflieger brauchen für die Sicherheitskontrolle am Hamburger Flughafen nur den Bruchteil der Zeit, die Touristen benötigen. Der Bereichskoordinator des Sicherheitsunternehmens Frasec, Olaf Schmidt, erläutert die Gründe: Sie kommen mit wenig Handgepäck, legen Handy, Tablet oder Laptop getrennt auf das Band und gehen ohne Jacke oder Jackett durch den Sicherheitsscanner.

Reisende sollten mindestens zwei bis zweieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen sein, möglichst wenig Handgepäck mitnehmen und nach dem Check-in direkt zur Sicherheitskontrolle gehen, rät Marcus Henschel, der Sprecher der Bundespolizeiinspektion am Airport der Hansestadt.

Auch Leberwurst zählt als Flüssigkeit

Früher hätten die Passagiere meist nur ein Handgepäckstück gehabt, heute seien es im Schnitt drei pro Person, sagt Sicherheitskoordinator Schmidt. Eine Ursache des immer umfangreicheren Handgepäcks sind die Extra-Gebühren, die viele Airlines für aufgegebenes Reisegepäck verlangen.

Häufig hätten die Reisenden verbotene Sachen dabei, vor allem Flüssigkeiten in nicht erlaubten Mengen, so Schmidt. Zulässig seien nur 100 Milliliter pro Flasche oder Tube. Die Behältnisse müssten in einem transparenten, wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel aufbewahrt werden, der extra auf das Gepäckband gelegt werde. Nicht nur Getränke, sondern auch Cremes, Zahnpasta oder Lebensmittel wie Honig, Leberwurst oder Weichkäse gelten als Flüssigkeiten.

Tipps für Passagiere: Lieber keine Spritzpistole ins Handgepäck
Schlagring und Messer, klar. Wasserpistole? Ja, auch die darf nicht ins Handgepäck. Denn sie gilt als waffenähnlicher Gegenstand. © dpa / Axel Heimken

Die Bundespolizei weist indes darauf hin, dass zu den verbotenen Gegenständen nicht nur Waffen gehören, sondern auch waffenähnliche Gegenstände. Die Beamten kassierten schon Wasserspritzpistolen, einen Parfümflakon in Handgranatenform und eine kleine Gartenharke ein.

Hantieren mit Dünger kann für Alarm sorgen

Viele Passagiere bräuchten drei Gepäckwannen, um ihre Taschen und Jacken auf dem Band zu befördern. Bei einer Familie komme schnell eine zweistellige Anzahl zusammen, sagt Olaf Schmidt.

Sobald bei der Durchleuchtung ein Bereich des Gepäcks auffalle, müssten die Flugsicherheitsassistenten eine Nachkontrolle vornehmen, gemeinsam mit dem Passagier, erläutert der Fachmann. Für falschen Alarm sorgten häufig Powerbanks oder elektrische Zahnbürsten.

Habe das Gerät bei der Durchleuchtung eine dichte organische Masse angezeigt, werde routinemäßig ein Sprengstofftest gemacht. Die Sicherheitsmitarbeiter streichen dafür mit einem sogenannten Sniffer über das Gepäckstück. Die Probe wird von einem Scanner analysiert, der kleinste verdächtige Partikel erkennt.

Alarm könne ausgelöst werden, wenn etwa jemand vor dem Packen seines Gepäcks im Garten mit Dünger hantiert habe. Oder wenn Herzkranke ein Medikament auf Glycerin-Basis nehmen müssten. Manchmal reiche es, wenn jemand seine Hände mit einer Lotion eingecremt und dann seinen Koffer gepackt habe, sagt Bundespolizeisprecherin Stephanie Flick.

Keine Sorge vorm Sicherheitsscanner

Völlig unbesorgt könnten Reisende durch den Sicherheitsscanner gehen, betont Marcus Henschel. Das Gerät, das inoffiziell auch Körperscanner genannt wird, arbeite mit Millimeterwellen, die eine geringere Strahlendosis als ein Smartphone oder ein Bewegungsmelder hätten. Auch für Menschen mit Herzschrittmacher oder für Schwangere sei die Nutzung unbedenklich.

Ein "Nacktscanner" sei das Gerät nicht. Auf einem Monitor erscheint die kontrollierte Person lediglich als grünes Piktogramm, auf dem auffällige Punkte rot eingekreist zu sehen sind. Armbanduhr, Schmuck und Brille oder Gürte bräuchten nicht abgelegt werden. Einen Gürtel sollte man vor der Kontrolle ausziehen und mit aufs Band legen. Wer den Scanner nicht nutzen will, muss sich von Hand kontrollieren lassen. (dpa/mak)

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, dass man den Gürtel beim Sicherheitsscanner nicht ablegen muss. Richtig ist, dass dies allerdings an den meisten Flughäfen gemacht werden sollte.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.