Reisen mit dem Auto ist beliebt, doch vor allem in Urlaubszeiten ist auf den Autobahnen viel los und der Verkehr gerät schnell ins Stocken. Muss man dann gleich eine Rettungsgasse bilden oder darf man im Stau auch rechts überholen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Das Auto ist gepackt, der Urlaub fängt endlich an und dann steht man erstmal im Stau - kein ungewohntes Erlebnis für viele Reisende. Dass der Verkehr steht, passiert manchmal ganz plötzlich, oft ohne ersichtlichen Grund. Einfach, weil viel los ist. Damit man selbst ohne Schaden und Ärger aus dem Stau wieder herauskommt, sollte man einige Dinge beachten.

So verhalten Sie sich im Stau richtig: Rettungsgasse lebenswichtig

Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen Autofahrer auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden, nicht erst, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Denn dann ist es aus Platzgründen oft gar nicht mehr möglich auszuweichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer auf der linken Fahrspur ist, fährt nach links, alle anderen fahren nach rechts. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in Deutschland bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg, oft kommt ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.

Rettungsgasse bilden
Rettungsgasse richtig bilden, Rechte-Hand-Regel © 1&1 Mail & Media/Quelle: ADAC

Um Auffahrunfälle zu vermeiden, ist es ratsam das Warnblinklicht einzuschalten, sobald man auf einen Stau zufährt. Dann können andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr besser und schneller erkennen.

Standstreifen auch im Stau frei halten

Auf dem Standstreifen zu fahren, ist grundsätzlich verboten. Befahren darf man ihn nur, wenn es Verkehrszeichen oder die Polizei in Ausnahmefällen erlauben. Wer ihn trotzdem nutzt, um schneller an den Rastplatz oder die Autobahnausfahrt zu gelangen, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro. Auch das Halten auf dem Standstreifen ist verboten und wird mit 30 Euro Bußgeld geahndet.

Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn, um beispielsweise schneller zu einer Ausfahrt zu gelangen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Wenn es keine polizeiliche Anweisung dafür gibt und man es trotzdem macht, kann man zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden und die Fahrerlaubnis entzogen bekommen.

Fahrbahn betreten auch bei Stau verboten

Auch wenn es sich lange staut, darf man die Autobahn nicht betreten. Ausnahme: ein Unfall muss abgesichert werden. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet.

Wer sich bei einer Vollsperrung die Beine vertreten möchte, verstößt auch gegen die Vorschriften, die Polizei sieht in diesen Fällen aber oft von einer Anzeige ab. Allerdings nur, wenn man keine Rettungskräfte behindert. Wer also aussteigt, sollte sich nicht allzu weit vom Fahrzeug entfernen, damit man schnell weiter fahren kann, falls sich der Stau auflöst.

Autos rechts überholen?

Wenn der Verkehr auf der linken Fahrspur steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auch rechts überholt werden, allerdings immer nur mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von maximal 20 km/h. Das bedeutet, fahren die Autos links etwa 15 km/h, darf man rechts mit 35 km/h an ihnen vorbeifahren. Wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur stehen, sind rechts maximal 20 km/h erlaubt.

Telefonieren im Stau

Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung ist nur erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist, das gilt auch im Stau. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro rechnen.

Keine Sonderregelung für Motorräder

Man sieht dieses Verhalten immer wieder, es ist aber verboten: Ein Motorrad, dass sich zwischen anderen Fahrzeugen durch den Stau schlängelt. Hier drohen dem Fahrer eine Geldbuße von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch hier gilt: Überholen darf man nur links und mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen. Denn sonst gefährdet man sich selbst und andere.

Was tun bei Stau im Tunnel?

Bei Fahren im Tunnel haben Vorsicht und Aufmerksamkeit höchste Priorität. Bei der Einfahrt sollte das Abblendlicht eingeschaltet, die Sonnenbrille abgenommen und nicht überholt werden. Einige Tunnel senden aktuelle Informationen und Verkehrswarnungen über das Radio, deshalb ist es ratsam kurz vor dem Tunnel das Radio einzuschalten.

Kommt es im Tunnel zu einem Stau, sollten Autofahrer den Warnblinker einschalten, eine Rettungsgasse bilden und aus Sicherheitsgründen zum Vordermann einen Abstand von mindestens fünf Metern einhalten.

Wenn der Verkehr länger still steht, den Motor abschalten, im Auto sitzen bleiben und auf Durchsagen über das Radio oder die Tunnel-Lautsprecher achten.

Ohne Stau in den Urlaub

Staus zu umgehen, ist in Ferienzeiten schwierig. Vor allem an den Wochenenden sind die Autobahnen oft überfüllt. Der ADAC rät Autofahrern die Fahrt in den Urlaub auf einen Dienstag oder Mittwoch zu legen, hier ist erfahrungsgemäß weniger los. Vor der Abfahrt ist es immer sinnvoll die aktuelle Verkehrslage über das Radio oder im Internet zu kontrollieren.

Wer auf der Reise ausreichend Verpflegung dabei hat und immer auf einen mindestens halb vollen Tank achtet, kommt unbeschwert durch den Stau.

Quellen:

  • Bußgeldkatalog 2019
  • Verkehrsvorschriften-ADAC
  • Anwaltsauskunft.de: Überholen mit dem Motorrad
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

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