Wer jetzt mit dem Flugzeug unterwegs ist, muss sich an die Maskenpflicht halten: Der Mund-Nasen-Schutz muss während des gesamten Fluges getragen werden, lediglich zum Essen und Trinken darf er abgenommen werden. Hält man sich nicht daran, drohen im Extremfall hohe Strafen und Kosten.

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Die Reisewelle rollt wieder an - wenn auch aufgrund der Corona-Pandemie eher langsam. An Bord eines Flugzeugs müssen sich Passagiere an die Ansagen des Kapitäns halten - auch was die Maskenpflicht angeht. "Der Flugkapitän hat die hoheitliche Gewalt an Bord und ist der offizielle Vertreter der Sicherheitsbehörden", erklärt der Reiserechtler Paul Degott. "Er kann alle nötigen Maßnahmen zur Sicherheit der Crew, der Passagiere und des Flugzeugs ergreifen."

"Wir haben eine Eskalationspyramide und einen Maßnahmenkatalog. Zunächst sprechen wir den Fluggast an und weisen freundlich auf die Maskenpflicht hin", sagt Franziska Günther, Head of Cabin Crew beim Ferienflieger Tuifly. "Dann folgen bestimmtere Hinweise und eine Ermahnung."

Zwischenlandung kann Fluggast "ruinieren"

Hört ein Fluggast nicht auf Ermahnungen, kann der Pilot auch härtere Maßnahmen ergreifen: Randaliert ein Fluggast zum Beispiel im Streit um das Tragen der Maske, kann sich der Kapitän für eine Zwischenlandung entscheiden, wenn er die Sicherheit des Fluges ernsthaft gefährdet sieht. "Das kann teuer werden und einen Passagier definitiv ruinieren", warnt Degott. So etwas passiert manchmal, wenn betrunkene Reisende ausrasten.

Die Fluggesellschaft Tuifly bestätigt: Rechne man alles zusammen, könnten mit zusätzlichen Landegebühren, Treibstoff und Kompensationen für Folgeflüge durchaus 50.000 Euro zusammenkommen.

Kommt es zu dieser Entscheidung, trage der Passagier die Schuld, so Degott. Der Kapitän wird seine Crew hinter sich haben und immer argumentieren können, warum eine Zwischenlandung notwendig geworden ist. "Da habe ich in der Regel schlechte Karten."

Bisher eine positive Zwischenbilanz

Es sei aber selten, dass jemand gar keine Maske trage, berichtet die Airline-Mitarbeiterin. "Viel häufiger wird die Maske nicht richtig aufgesetzt." Und die meisten Passagiere reagierten dann schon auf den freundlichen Hinweis. "Wir haben auch Masken an Bord, die wir zur Verfügung stellen können, sollte jemandem seine Maske abhandengekommen sein."

Zum Essen und Trinken darf man die Maske zwar absetzen, doch auch hier gibt es klare Regeln: Man könne nicht drei Stunden lang Kaffee trinken, nur um keine Maske zu tragen, sagt Günther. "Da achten wir schon drauf."

Dass es Auseinandersetzungen mit alkoholisierten Passagieren gibt, wird durch den Ausschank eingedämmt: "Wir haben den Alkoholausschank sehr reduziert und haben keine großen Mengen alkoholischer Getränke an Bord", berichtet Günther. "Auch der reduzierte Service verhindert, dass viel Bier oder Wein getrunken wird."

Visier reicht bei Passagieren mit Attest

Für Menschen mit bestimmten Erkrankungen kann es tatsächlich nicht zumutbar sein, während eines Fluges eine Gesichtsmaske zu tragen. "Es kommt vor, dass wir Gäste haben, die beim Check-in, am Gate oder spätestens an Bord ein Attest vorzeigen", berichtet Günther.

"Diese Passagiere sind in der Regel mit einem Visier ausgestattet, das sie auch nutzen können." Bei Tuifly gilt hier: "Wer ein ärztliches Attest und ein Visier hat, der darf mitfliegen."

Keine einheitliche Bußgeldregelung bei der Bahn

Für Bahnreisende gilt, genau wie für Flugpassagiere, eine Maskenpflicht. Hier soll die Einhaltung in Zügen zum Schutz vor dem Coronavirus laut Bahn notfalls mit Verweisen durchgesetzt werden. Ein solches Durchgreifen ist auf der Basis des Hausrechts möglich.

"Wenn eine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar", erklärte der bundeseigene Konzern Anfang August. Bei Fahrgästen, die sich hartnäckig weigern, seien solche Verweise bereits möglich. Zusammen mit der Bundespolizei werde dies auch "konsequent" umgesetzt. Claus Weselsky, der Chef der Lokführergewerkschaft GDL, fordert zudem den Einsatz von Sicherheitspersonal und, dass den Zugbegleitern mehr Respekt entgegengebracht werde.

Zur Frage von Bußgeldern erläuterte das Bundesinnenministerium, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten, die teils Sanktionen bei Verstößen vorsehen. Es komme also darauf an, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade unterwegs sei - darüber könne dann die zuständige Landesbehörde informiert werden. (awa/dpa)

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