Berlin erlaubt Besitzern von Zweitwohnungen, diese zeitweilig an Feriengäste zu vermieten. Die zuständigen Ämter müssen Genehmigungen dafür erteilen.

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Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht. Es gab damit drei Eigentümern Recht.

Sie hatten geklagt, weil ihnen Bezirksämter die Genehmigung verweigert hatten. Angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt dürfen Ferienwohnungen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich angeboten werden. Wer dennoch ohne besondere Genehmigung vermietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld.

Die Bezirksämter von Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow hatten argumentiert, auch Zweitwohnungen unterlägen dem Zweckentfremdungsverbot. Mit dieser Auffassung scheiterten sie nun vor Gericht.

Die Eigentümer aus Rostock, Dänemark und Italien nutzen ihre Wohnungen zum Teil selbst. In der Zeit, in der sie nicht da sind, wollten sie Feriengäste beherbergen.  © dpa

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