• Zwischen den Beschreibungen der Reisekataloge und der Wirklichkeit liegen oftmals Welten.
  • Wer die Geheimsprache der Reiseveranstalter jedoch kennt, kann Enttäuschungen vermeiden.

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Die Hochglanzkataloge der Reiseveranstalter versprechen Traumurlaub pur. Da werden "Zimmer zur Meerseite" angeboten, der "beheizbare Swimmingpool" lädt zum Planschen ein und die "aufstrebende Gegend" klingt nach einem Geheimtipp.

Doch von den Beschreibungen der Hotels sollte man sich nicht blenden lassen. "Manches in den Werbetexten hört sich schöner an, als es in Wirklichkeit ist", weiß Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Hier sollte der Reisende zwischen den Zeilen lesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. "Denn einige gängige Formulierungen drücken eben nur die halbe Wahrheit aus."

Die Urlaubsregion

Insbesondere bei neuen Urlaubszentren ist im Reisekatalog oft von einer "aufstrebenden Gegend" zu lesen. "Da sollten die Alarmglöckchen klingeln", warnt Beate Wagner. Die Orte sind nicht selten unterentwickelt und bieten bisher kaum touristische Angebote. "Außerdem sind Baustellen hier keine Seltenheit."

Wird der Ort hingegen als "belebt" charakterisiert, so ist eher Party und Musik bis in die Nacht hinein angesagt. Auch in touristisch gut erschlossenen Gebieten tobt der Bär tagsüber am Strand und nachts in den Bars. Meistens prägen unattraktive Bettenburgen das Stadtbild.

Wird im Prospekt die "internationale Atmosphäre" angepriesen, so kann das ebenfalls eine Umschreibung für feucht-fröhliche und laute Stimmung sein. "Nichts für Leute also, die Entspannung suchen", bringt es Beate Wagner auf den Punkt. "Eine 'idyllische und sehr ruhige Lage' deutet hingegen darauf hin, dass hier gar nichts abgeht."

Lage, Lage, Lage

Wer eine verkehrsgünstige oder zentrale Lage bucht, muss in jedem Fall damit rechnen, dass sich das Hotel direkt an einer Hauptverkehrsstraße befindet. Liegt das Hotel aus dem Reisekatalog in der Nähe des Flughafens, droht Fluglärm. Gleiches gilt beim Hinweis auf einen kurzen Transfer vom Flughafen. Auch "gelegentlicher Fluglärm" ist kritisch zu sehen, da dieser sowohl einmal am Tag als auch mehrmals die Stunde auftreten könnte.

Wer bei der Lagebeschreibung "direkt am Meer" von einem breiten Sandstrand träumt, wird eventuell enttäuscht. "Meer ist schließlich nicht gleich Strand und so kann sich hier auch eine Steilküste befinden", gibt die Juristin von der Verbraucherzentrale ein weiteres Beispiel. "Und wird mit einem 'naturbelassenen Strand' geworben, so darf man sich höchstwahrscheinlich zwischen Gestrüpp und Müll sonnen." Der Grund: Die Strandabschnitte werden zumeist nicht gesäubert, außerdem fehlen Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen.

Das Hotel

Vorsicht ist geboten, wenn im Reisekatalog von einem "neu erbauten" Hotel die Rede ist. Hier gibt es mit etwas Pech noch Baustellen-Flair und oftmals sind einige Einrichtungen wie Pool oder Bar noch nicht fertiggestellt.

Bei den Detailbeschreibungen der Zimmer stolpern Reisende häufig über den Hinweis "landestypische Einrichtung". Hier dürfen Urlauber nicht zu viel Komfort erwarten. Gleiches gilt für "saubere" und "zweckmäßige" Zimmer.

Liegen die Zimmer zur Meerseite, so heißt das nicht, dass das schöne Blau auch zu sehen ist. "Dann hieße es nämlich Meerblick", klärt Beate Wagner auf. "So kann es gut sein, dass sich das Hotel in der dritten oder vierten Reihe befindet und die Gäste auf Häuser schauen."

Und wer sich bei einem beheizbaren Pool auf angenehm temperiertes Wasser freut, kann vor Ort eine kalte Überraschung erleben. Schließlich wird nicht erwähnt, dass das Schwimmbecken auch wirklich erwärmt wird.

Angaben zur Verpflegung

Beim Frühstücksbuffet gibt es nicht unbedingt eine große Auswahl. "Auch beim kontinentalen Frühstück sollte man lieber nicht mehr als Brötchen, Marmelade und Kaffee erwarten", rät die Juristin. Ein im Reisekatalog "zurückhaltend" genannter Service könnte zudem derart unaufdringlich sein, dass man ihn erst gar nicht bemerkt.

Bei All Inclusive sind Speisen und Getränke im Reisepreis inbegriffen. In einigen Hotels gibt es jedoch zeitliche Einschränkungen – zumeist für die Ausgabe alkoholischer Getränke. Diese sollten allerdings im Katalog angegeben sein. Vorsicht: Urlauber haben in All-Inclusive-Unterkünften auch oft mit einer "alkoholisierten Stimmung" zu rechnen.

Verwendete Quellen:

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