Wer mit vielen Andenken aus dem Urlaub zurückkehrt, könnte bei der Einfuhr eine böse Überraschung erleben. Schließlich gibt es strenge Regeln. Stiftung Warentest hat die wichtigsten Zollbestimmungen zusammengefasst.
Bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland gibt es am Zoll strenge Regeln zu beachten. Die wichtigsten hat Stiftung Warentest zusammengefasst. Demnach sind einfache Mitbringsel aus EU-Ländern nicht zollpflichtig. Es gibt jedoch Mengengrenzen bei Genussmitteln wie Alkohol und Tabak.
800 Zigaretten innerhalb der EU Eigenbedarf
Bei Genussmitteln variiert der persönliche Bedarf der Reisenden innerhalb der EU, um eine Abgrenzung zu gewerblichen Zwecken sicherzustellen. Bis zu 800 Zigaretten, zehn Liter Spirituosen und zehn Kilogramm Kaffee dürfen zollfrei eingeführt werden. Weintrinker dürfen sich freuen: Für sie gibt es keine Grenze.
Reisende müssen die Waren für ihren persönlichen Bedarf erworben haben und diese in ihrem persönlichen Gepäck befördern. Zum Verzollen am Flughafen ist nach der Gepäckabholung der rote Ausgang zu verwenden.
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern teils vom Transport abhängig
Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union gelten generell schärfere Bestimmungen. Hier ist aber auch entscheidend, welches Transportmittel verwendet wurde. So dürfen Reisende mit dem Schiff oder Flugzeug Souvenirs im Gesamtwert von nicht mehr als 430 Euro dabeihaben. Wer mit der Bahn oder dem Auto einreist, unterliegt einer Begrenzung von 300 Euro.
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Als Kind unter 15 Jahren gilt unabhängig vom Transportmittel ein Grenzwert von 175 Euro. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden bis 700 Euro Warenwert pauschal 17,5 Prozent Gebühr fällig. Bei noch teureren Andenken werden Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern separat angewandt.
Zollfreiheit bei Genussmitteln aus Nicht-EU-Ländern deutlich begrenzter
Wer von außerhalb der EU Genussmittel zollfrei in die Währungsgemeinschaft einführen will, der muss deutlich genügsamer sein als innerhalb. So sind lediglich bis zu 200 Zigaretten pro Reisendem von Zollgebühren befreit. Zudem ist nur ein Liter Alkohol mit mindestens 22 Volumenprozent Alkohol befreit oder zwei Liter mit weniger als 22 Volumenprozent. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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