Feuerzeuge, Powerbanks oder E-Zigaretten – auch scheinbar harmlose Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Wir zeigen, was an Bord eines Flugzeugs tabu ist und was nur im Handgepäck befördert werden darf.

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Die meisten Reisenden wissen, dass es für die erlaubten Inhalte im Handgepäck strenge Regelungen gibt. Doch auch im Koffer dürfen Urlauber nicht alles mitnehmen.

"Die generellen Bestimmungen sind durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation in den technischen Richtlinien für den sicheren Transport von gefährlichen Gütern im Luftverkehr geregelt", erklärt Cornelia Cramer vom Luftfahrt-Bundesamt. "Darüber hinaus gibt es noch Regelungen im nationalen und EU-Recht."

Kein Gefahrgut im Passagiergepäck

Viele Gegenstände, die im Alltag vermeintlich harmlos sind, können im Flugzeug zur Gefahr werden. Sie dürfen daher nicht im Koffer transportiert werden. "Dazu zählen zum Beispiel auch Feuerzeuge und Streichhölzer", betont Cornelia Cramer. "Reisende dürfen höchstens ein Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer am eigenen Körper, aber nicht im Reise- oder im Handgepäck befördern." Das gilt auch für Einwegfeuerzeuge.

Generell verboten im Flugzeug sind Sturm- und Benzinfeuerzeuge, Feuerzeug-Nachfüllpatronen, Feuerzeugbenzin und sogenannte Überallanzünder.

Feuerwerkskörper jeglicher Art haben im Flugzeug ebenfalls nichts zu suchen. Dazu zählen neben Raketen und Böllern auch Wunderkerzen, Knallbonbons und Konfettikanonen.

Verboten sind zudem entzündbare und brandbeschleunigende Substanzen. Daher dürfen Farben, Lacke, Klebstoffe, Grillanzünder oder reiner Alkohol nicht an Bord gebracht werden. Gleiches gilt beispielsweise für Munition, Elektroschocker, Giftstoffe, radioaktive oder giftige Stoffe und ätzende Flüssigkeiten.

Powerbank und E-Zigaretten im Koffer verboten

Lithium-Batterien und elektronische Geräte können bei einem Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben. Im Koffer müssen die Geräte daher vollständig ausgeschaltet sein (kein Stand-By Modus). Es gilt ein Grenzwert pro Batterie von 100 Wattstunden.

Ersatz-Akkus, die Lithium enthalten, sind im Koffer hingegen verboten. "Das gilt auch für Powerbanks und Powersticks", erklärt Cornelia Cramer. "Diese dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden." Achtung: Auch hier darf die Leistung pro Batterie 100 Wattstunden nicht überschreiten.

Von der Regelung sind auch E-Zigaretten und Dampfgeräte betroffen. Sie dürfen nur in der Flugzeugkabine transportiert, aber weder benutzt noch geladen werden.

Fortbewegungsmittel wie Hoverboards oder Mini-Segways dürfen unabhängig von der Batterieleistung nicht mitgeführt werden. Ausnahmen gibt es bei Mobilitätshilfen, wie Rollstühlen, die mit Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden. Diese dürfen nach entsprechenden Sicherungsmaßnahmen im Frachtraum transportiert werden.

Gefährliche Gase sind verboten

Gegenstände, die gefährliche Gase enthalten, sind im Flugzeug verboten. Wer also einen Campingurlaub plant, muss die Gaskartusche zu Hause lassen. Auch Selbstverteidigungssprays dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden.

Tauchflaschen hingegen sind im Koffer erlaubt, sofern sie drucklos transportiert werden. Viele Fluggesellschaften erlauben jedoch nur den Transport leerer Tauchflaschen mit geöffneten Ventilen.

Taucherlampen dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Da sie bei unbeabsichtigtem Einschalten große Hitze entwickeln können, muss die Wärme erzeugende Komponente von der Batterie getrennt werden.

Reisefreimengen beim Rückflug beachten

Um die Einschleppung von Seuchen in die EU zu vermeiden, dürfen tierische Erzeugnisse wie Trockenfleisch, Milch oder Käse nicht eingeführt werden. Rohe Kartoffeln sind ebenso verboten wie Waldpilze.

Für Tabak, Alkohol und Kaffee gibt es Grenzwerte. Innerhalb der EU sind beispielsweise 800 Zigaretten, 200 Zigarren, ein Kilogramm Rauchtabak, zehn Liter Spirituosen und zehn Kilogramm Kaffee erlaubt. Bei Einreise aus Ländern außerhalb der EU lediglich 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, ein Liter Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent und vier Liter Wein.

Wer Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine oder bestimmte Wertpapiere im Wert von über 10.000 Euro mitführt, muss diese bei der Einreise dem Zoll anmelden. Nicht anzeigepflichtig ist hingegen Schmuck.

Medikamente sind nur für den üblichen persönlichen Bedarf erlaubt. Als Faustregel gilt der Bedarf von drei Monaten pro Arzneimittel. Vorsicht: Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate aus dem Ausland können in Deutschland als Arzneimittel gelten!

Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln und Stoffen, die im Anti-Doping-Gesetz aufgeführt sind.

Vorsicht bei exotischen Souvenirs

Reisemitbringsel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sein. Generell können Waren bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei eingeführt werden.

Verboten sind artgeschützte Souvenirs, wie Produkte aus Elfenbein, Schlangenleder oder Schildpatt, exotische Felle und Pelzmäntel, Korallen oder Muschelschalen als Schmuck. Auch Kaviar von Störarten darf maximal bis zu einer Menge von 125 Gramm dokumentenfrei mitgebracht werden.

Vorsicht ist bei der Einfuhr von Kulturgütern und antiken Gegenständen wie Münzen geboten. Hier drohen teils drastische Strafen.

Quellen:

  • Informationen zu Reisefreimengen
  • Informationen zu verbotenen Gütern im Reisegepäck
  • Souvenirs: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html
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