Köln, den 24.9.2015 - UNICEF Deutschland appelliert an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder, bei allen jetzt geplanten Gesetzesvorhaben die Rechte der Kinder unter den Flüchtlingen besonders zu berücksichtigen.

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Mindestens ein Viertel aller Flüchtlinge, die neu in Europa ankommen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder. Sie brauchen besonderen Schutz und zuverlässige Unterstützung, und zwar unabhängig davon, ob sie mit ihren Familien einreisen oder unbegleitet sind und unabhängig von ihrem Herkunftsland oder rechtlichen Status.

UNICEF Deutschland begrüßt ausdrücklich geplante Verbesserungen wie die einheitliche Anhebung der Handlungsfähigkeit auf 18 Jahre. Dadurch würden künftig, wie auch vom UN-Kinderrechtsausschuss in Genf gefordert, Jugendliche ab 16 Jahren in Asylverfahren nicht länger wie Erwachsene behandelt. Aus Sicht von UNICEF Deutschland sind jetzt fünf Punkte für Flüchtlingskinder wichtig, die dringend in allen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden müssen:

1. In erster Linie Kinder: Kindeswohl als vorrangiger Gesichtspunkt

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Dafür wird gut ausgebildetes Personal zwingend benötigt, das der besonderen Situation der Flüchtlingskinder gerecht werden kann. Das gilt insbesondere bei der Prüfung des Asylgesuchs eines Minderjährigen. Nicht selten sind Familien auf der Flucht, um ihre Kinder vor Gewalt, Entführungen oder Zwangsverheiratung zu schützen. Auch solche kinderspezifischen Fluchtgründe müssen in Asylverfahren berücksichtigt werden.

2. Kinderfreundliche Unterbringung – Erstunterkünfte

Erstunterkünfte müssen sicher und kinderfreundlich ausgestattet sein, mit Zugang zu Gesundheitsversorgung, psychosozialer Unterstützung, Freizeit und Bildung. Kinder und Jugendliche sollten nur so kurz wie möglich in provisorischen Erstaufnahmelagern und Notunterkünften bleiben. Die derzeit geplante längere Aufenthaltsdauer würde eine zusätzliche Belastung für die Kinder bedeuten.

3. Zugang zu Bildung und psychosozialer Betreuung

Auch Flüchtlingskinder haben wie alle Kinder ein Recht auf Bildung. Sie brauchen so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zum Beispiel zu ergänzenden Sprachkursen. Jeder Tag, den Kinder und Jugendliche ohne Schule, ohne sinnvolle Beschäftigung und ohne klare Perspektiven verbringen, wirkt sich gerade bei Mädchen und Jungen, die schon viel durchgemacht haben, schädlich auf die Entwicklung aus. Notwendig sind auch psychosoziale Betreuungsangebote, zum Beispiel Spielangebote durch geschulte Betreuerinnen und Betreuer. Für UNICEF gehören Angebote in so genannten "kinderfreundlichen Orten" (Child Friendly Spaces) zum Standard für Kinder in Notsituationen.

4. Sozialleistungen – Unterstützung für Kinder

Ein fehlender rechtlicher Status darf nicht dazu führen, dass Familien mit Kindern obdachlos werden oder es ihnen an anderen lebensnotwendigen Dingen fehlt. Unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrem rechtlichem Status oder dem ihrer Eltern dürfen Sozialleistungen für Kinder nicht eingeschränkt werden. Nach nationalem und internationalem Recht ist Deutschland verpflichtet, ein Leben in Würde für alle Kinder sicher zu stellen, egal, ob sie sich kurz- oder langfristig hier aufhalten.

5. Keine Haft für Kinder

UNICEF Deutschland fordert mit Nachdruck, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen.

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