Nächste Episode im Dieselskandal: Das Kraftfahrtbundesamt geht einem neuen Verdacht gegen Daimler nach. Wieder geht es um die Manipulation von Software für die Abgasreinigung.
In der Dieselaffäre gibt es bei Daimler einen neuen Verdacht der Manipulation von Software für die Abgasreinigung.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) habe ein formelles Anhörungsverfahren gegen den Autohersteller wegen Verdachts auf eine weitere "unzulässigeAbschaltvorrichtung" eingeleitet, berichtet die Zeitung "Bild am Sonntag".
Betroffen ist das Modell GLK 220 CDI
Ein Daimler-Sprecher bestätigte am Sonntag, dass es eine solche Anhörung gebe. Mit dem KBA liefen dazu bereits seit Monaten Gespräche. Das Unternehmen habe die verlangte Stellungnahme noch nicht abgegeben, das solle aber noch im April geschehen.
Dem Zeitungsbericht zufolge geht es um rund 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI mit der Abgasnorm 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden.
Grenzwert im Straßenbetrieb deutlich überschritten
Beim Kraftfahrt-Bundesamt war am Sonntag niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Das Bundesverkehrsministerium teilte auf Anfrage mit, es handele sich um ein "altes", laufendes Verwaltungsverfahren aus Herbst 2018. Vor Abschluss dieses Verfahrens könne man zu dem Vorgang keine Stellung nehmen.
Die Behörde sei bereits im Herbst 2018 auf die verdächtige Software-Funktion bei dem Motor OM 651 gestoßen. Weitere Emissionsmessungen bei einem GLK-Modell hätten den Verdacht erhärtet.
So werde der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus (NEFZ) nur eingehalten, wenn die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv sei, berichtete "Bild am Sonntag". Die Software-Funktion halte den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter und verzögere die Aufwärmung des Motoröls. Im Straßenbetrieb werde die Funktion dagegen deaktiviert und der Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer deutlich überschritten.
Das KBA halte die Software-Funktion für eine "unzulässige Abschaltvorrichtung", schreibt "Bild am Sonntag". Die Behörde habe deshalb Anfang April das förmliche Verfahren eingeleitet und einen amtlichen Rückruf für die betroffenen Autos angedroht.
Daimler teilte mit, man kooperiere "vollumfänglich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt" und prüfe den beschriebenen Sachverhalt. Zugleich widersprach der Konzern der Darstellung der Zeitung, wonach das KBA herausgefunden habe, dass Daimler die Programmierung der Kühlmittel-Funktion bei laufenden Software-Updates unbemerkt entferne.
Daimler ordnete diesen Sachverhalt als Teil "der angekündigten freiwilligen Service-Maßnahme für über 3 Millionen Mercedes-Benz Fahrzeuge im Feld" ein. Dabei halte sich das Unternehmen an den mit dem Verkehrsministerium und dem KBA vereinbarten Genehmigungsprozess. "Die Behauptung, dass wir mit der freiwilligen Service-Maßnahme etwas verbergen wollen, ist unzutreffend", unterstrich Daimler. (dpa/mcf)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.