- Erst klack und dann zisch - wohl jeder kennt das Geräusch beim Öffnen einer Getränkedose.
- Eine deutsche Firma will sich dies nun als Klangmarke schützen lassen.
- Der erste Versuch in Spanien scheiterte, am Mittwoch entscheidet nun ein EU-Gericht.
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr), ob das Zischen beim Öffnen einer Dose mit einem kohlensäurehaltigen Getränk als Klangmarke geschützt werden kann. Dies hatte 2018 die deutsche Firma Ardagh Metal Beverage Holdings mit Sitz in Bonn beantragt. (Az: T-668/19)
Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante hatte den Antrag der Firma abgelehnt. Das Geräusch lasse nicht auf einen bestimmten Hersteller schließen und entstehe immer bei einer bestimmten technischen Lösung zum Öffnen der Dosen. Gegen die Ablehnung klagte Ardagh. (afp/mf) © AFP
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