München (kle) - Es ist nur ein Anruf, doch der hat es in sich. Betrüger erschleichen sich am Telefon erst Daten und anschließend Geld. Doch gegen die Anrufe von Kriminellen kann man sich wehren.
Die Maschen der Betrüger
Besonders häufig sind Gewinnversprechen: Am Telefon wird den potenziellen Opfern weisgemacht, sie hätten einen Preis gewonnen, müssten jedoch noch unter einer bestimmten Rufnummer (oft 0900er-, 0137er- oder 0180er-Anschluss) anrufen. Diese Verbindung kostet mitunter bis zu drei Euro pro Minute. Oft muss diese Nummer nicht einmal selbst gewählt werden, sondern es reicht das Drücken einer Taste während des Gesprächs mit dem Betrüger. Auch wird immer wieder die "Ping-Variante" von Kriminellen genutzt. Dabei lassen sie das Telefon lediglich einmal beim Opfer klingeln. Dadurch erscheint die Nummer im Display und viele rufen zurück - wieder über eine teure Verbindung.
Ebenso gängig: Gewinnspielbetrüger melden sich über das Telefon bei ihren Opfern und erzählen, diese hätten sich bei einem Gewinnspieldienst angemeldet. Da sie angeblich die Kündigungsfrist versäumt hätten, müssten sie für mindestens drei Monate Beiträge in Höhe von etwa 90 bis 150 Euro zahlen. Um den Rückstand auszugleichen, werden anschließend die Kontodaten abgefragt. Das gleiche Prinzip gilt, wenn sich der Anrufer als Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale ausgibt. Häufig kommen dabei auch Listen zum Einsatz, die unvollständige Kontodaten enthalten. Oft fehlen beispielsweise die letzten drei Ziffern. Die Betrüger geben dann vor, die Daten abgleichen zu wollen, lesen die Kontonummer vor und warten darauf, dass der oder die Angerufene die Nummer ergänzt.
Auch der Enkel-Trick wird immer wieder angewendet. Der Anrufer gibt sich als Verwandter der Rentner aus und behauptet, er oder sie bräuchte Geld. Dies würde gleich ein Bekannter abholen. Wenig später klingelt es dann an der Tür und der Betrüger nimmt das Geld entgegen.
So wehren Sie sich gegen die Abzocke
Um sich vor solchen Betrügern zu schützen, sollten Sie am Telefon niemals Bank- oder andere persönliche Daten preisgeben. Drehen Sie den Spieß stattdessen einfach um: Stellen Sie die Fragen. Wenn zum Beispiel jemand behauptet, er oder sie sei ein Enkelkind von Ihnen, verlangen Sie Informationen, die nur Ihr tatsächlicher Verwandter wissen kann. Das könnte etwa dessen Adresse, Aussehen oder eine andere private Information sein. Gibt jemand vor, Ihre Bankdaten abgleichen zu wollen, gehen Sie niemals am Telefon darauf ein. Seriöse Unternehmen würden niemals diesen Weg dafür wählen.
Wer dennoch überrumpelt wurde, hat immer die Möglichkeit Lastschriften innerhalb von sechs Wochen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Sollte das Geld unrechtmäßig eingezogen worden sein, können Geschädigte das Geld sogar bis zu 13 Monate lang zurückfordern. Löst der Betrüger sein Konto jedoch auf, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Es ist daher besonders wichtig, sein Konto immer genau im Blick zu haben und auch kleinere Abbuchungen zu überprüfen.
Schlecht sieht es hingegen aus, wenn das Geld selbst überwiesen wurde. Dann gibt es die Möglichkeit des Rückbuchens nicht.
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