Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil fordert eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns. "Ich habe eine unmissverständliche Erwartung an die Mindestlohnkommission: Sie muss beim nächsten Mal eine deutliche Erhöhung vorschlagen", verlangte er.

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SPD-Chef Lars Klingbeil hat eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland gefordert. Die Mindestlohnkommission müsse beim nächsten Mal "eine deutliche Erhöhung" vorschlagen, sagte Klingbeil der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten".

Seit 1. Januar gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Anfang 2025 steigt die staatlich festgesetzte und von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Lohnuntergrenze auf 12,82 Euro.

Höherer Mindestlohn als Reaktion auf Inflation

"Mich ärgert es bis heute, dass die Arbeitgeber beim letzten Mal einseitig eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns blockiert haben, obwohl die Inflation dies erfordert hätte", sagte Klingbeil.

Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hatte die Erhöhungsschritte bis 2025 im vergangenen Jahr beschlossen. Erstmals war die Gewerkschaftsseite dabei von der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden überstimmt worden, die mit den Arbeitgebern gestimmt hatte.

Mindestlohn-Forderung: 14 Euro oder mehr

Auch Grüne, Gewerkschaften und Sozialverbände hatten Reformen beim Verfahren der Mindestlohnkommission und eine höhere Lohnuntergrenze gefordert. Sie wiesen darauf hin, dass sich die Mindestlöhne in jedem EU-Land an 60 Prozent des Medianlohns orientieren sollten. Ihre Forderungen lauteten 14 Euro oder mehr. Auch Klingbeil hatte sich in dem Zuge bereits für eine deutlichere Erhöhung als nun beschlossen eingesetzt.

Die Arbeitgeber hatten hingegen die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Vorgaben betont - und darauf gepocht, die Mindestlohnkommission unangetastet zu lassen. Zuvor hatte die Regierung in einem einmaligen Schritt den Mindestlohn per Gesetz auf 12 Euro gebracht.

Auch Forderungen nach grundlegenderen Änderungen hatte es gegeben. So forderte der DGB eine Reform der Mindestlohnkommission - sodass nicht mehr Gewerkschafts- oder Arbeitgeberseite überstimmt werden können. (dpa/lag)

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