Vorlage für Kündigung Stromvertrag

Stromvertrag kündigen

Mit kostenlosen Mustern & Vorlagen im WEB.DE Online Office

Vorlage für Kündigung Stromvertrag

Weshalb Stromvertrag kündigen?

Aus unterschiedlichen Gründen kann es Sinn machen, den Stromversorger zu wechseln oder einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Beispielsweise bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Stromanbieters oder wenn attraktive Bonus-Angebote beim neuen Anbieter winken. Nutzen Sie hierzu die kostenlosen Kündigungsvorlagen im WEB.DE Online Office – so sparen Sie sich Zeit und Nerven.

Angaben zur Kündigung

Damit Ihre Kündigung wirksam ist, muss Ihr Schreiben folgende Angaben enthalten:

Angaben für Kündigung

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • ggf. Vertrags- oder Zählernummer
  • (fristgerechter) Kündigungszeitpunkt
  • Ort und Datum
  • Unterschrift

Zudem sollten Sie darum bitten, dass Ihr Stromversorger den Erhalt und den Kündigungszeitpunkt bestätigt.

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Kündigungsfristen bei Stromverträgen

Kündigungsfristen für Stromverträge

Die Kündigungsfrist bei wettbewerblichen Stromversorgern ist individuell geregelt, darf aber maximal 3 Monate betragen.

Überprüfen Sie zunächst, welche Laufzeit Sie für Ihren Stromvertrag vereinbart haben, bevor Sie kündigen. Insbesondere Tarife mit günstigen Strompreisen sind häufig mit einer längeren Laufzeit verbunden. Gleichzeitig erhalten Sie dafür oft eine Preisgarantie, die Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit ausschließt.

Sie kennen Ihre Kündigungsfrist? Dann können Sie Ihre Kündigung mit unserer kostenlosen Vorlage ganz leicht fertigstellen und versenden:

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Online oder per Post kündigen?

Ein seriöser Stromanbieter wird eine sogenannte "formlose" Kündigung akzeptieren, also ohne Schriftform. Falls Sie Bedenken haben, kündigen Sie lieber rechtzeitig schriftlich, ggf. sogar per Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen Beleg dafür, dass Ihr bisheriger Anbieter die Kündigung fristgerecht erhalten hat.

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Sonderkündigungsrecht

Falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, müssen Sie die Kündigungsvorlage um den Grund der außerordentlichen Kündigung ergänzen. Dieser kann in einer Preiserhöhung oder einem Umzug bestehen. Doch Vorsicht: Letzteres stellt nur dann einen Grund für die Sonderkündigung dar, wenn Ihr neues Zuhause nicht im Belieferungsgebiet Ihres Stromanbieters liegt und dieser Sie deshalb nicht weiter mit Strom versorgen kann.

Hierbei müssen Sie allerdings auf jeden Fall selbst kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beträgt in den meisten Fällen 2 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Kündigung beim bisherigen Anbieter eingehen.

Besonders einfach und schnell verfassen Sie Ihre Kündigung mit den Mustervorlagen im WEB.DE Online Office.

Grundversorgung kündigen

Falls (noch) kein Vertrag mit einem anderen Versorger besteht, beispielsweise nach Umzug in eine neue Wohnung, wird der Strom von einem Grundversorger geliefert. Meist ist diese Grundversorgung allerdings teurer und deshalb auf lange Sicht nicht empfehlenswert. In diesem Fall sollten Sie zügig einen Vertrag mit einem Versorger abschließen, der Sie günstiger beliefert.

Die Kündigung der Grundversorgung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Falls Sie bereits einen Vertrag mit einem neuen Stromversorger haben, übernimmt dieser meist die Kündigung der Grundversorgung für Sie.

Stromvertrag kündigen? Oder wechseln?

Anbieter für Strom wechseln

Am einfachsten funktioniert die Kündigung Ihres Stromvertrags im Rahmen eines Anbieterwechsels. Online-Vergleichsportale bieten einen guten Überblick über das umfangreiche Angebot.

Achten Sie hier auch unbedingt auf das "Kleingedruckte" und auf die Reputation des gewünschten Anbieters, um sich Ärger zu ersparen.

Wenn Sie sich festgelegt haben, kann Ihr bestehender Vertrag meist problemlos durch den neuen Anbieter gekündigt werden. Ganz häufig geht das auch online, mit nur wenigen Klicks. So ist eine durchgängige Stromversorgung sichergestellt. Die Kündigung durch den neuen Anbieter ist allerdings nur möglich, wenn Sie nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – ansonsten müssen Sie selbst kündigen.