Falls (noch) kein Vertrag mit einem anderen Versorger besteht, beispielsweise nach Umzug in eine neue Wohnung, wird der Strom von einem Grundversorger geliefert. Meist ist diese Grundversorgung allerdings teurer und deshalb auf lange Sicht nicht empfehlenswert. In diesem Fall sollten Sie zügig einen Vertrag mit einem Versorger abschließen, der Sie günstiger beliefert.
Die Kündigung der Grundversorgung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Falls Sie bereits einen Vertrag mit einem neuen Stromversorger haben, übernimmt dieser meist die Kündigung der Grundversorgung für Sie.