Mainz (dpa/tmn) - Das "Internet der Dinge" ist auf dem Vormarsch: Haushaltsgegenstände kommunizieren miteinander, die Wohnung lässt sich - inklusive Beleuchtung, Multimedia-Zentrale und Kücheneinrichtung - komplett digital steuern. Im schnelllebigen Digitalzeitalter regiert jedoch die Unverbindlichkeit.

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Ein Becher Kichererbsenbrei sei jetzt mehr wert als die 300 US-Dollar teure Steuerzentrale für sein vernetztes Heim. Das schrieb Arlo Gilbert, Texaner und erboster Eigentümer eines Smart-Home-Hubs des US-Startups Revolv, im April 2016 im Onlineportal Medium.com. Was war passiert, was hatte Gilbert so verärgert?

Mit einer lapidaren Mitteilung auf der Webseite hatte das Unternehmen mitgeteilt, Revolv werde eingestellt. Es ging nicht etwa um ein Ende der Versorgung mit Updates, sondern um einen totalen Betriebsschluss. Das System, mit dem Gilbert seine Lampen und Bewegungsmelder, seine Alarm- und Stereoanlage steuerte, würde knapp zwei Wochen später schlicht nicht mehr funktionieren. "Bricking" nennt man das auf Englisch - in etwa: Geräte aus der Ferne zum Ziegelstein machen.

Fälle wie dieser sind nur der Anfang, fürchtet Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Das wird künftig ein Problem sein", sagt er. Denn so wie Arlo Gilbert geht es immer mehr Nutzern smarter Geräte und elektronischer Dienste. Zuletzt schickte Microsoft den Videochat Skype auf Smart-TVs in Rente, nach dem Verkauf an Gibson funktionierten die Smart-TV-Funktionen einiger Multimediasysteme der Marke Philips nicht mehr. Und Anfang 2015 empfingen einige Sony-Anlagen plötzlich kein Internetradio mehr.

Die Beispiele zeigen: Es ist unmöglich, beim Kauf eines Geräts zu wissen, wie lange es in welchem Umfang funktionieren wird. "Eine Garantie, wie lange gewisse Angebote wirklich verfügbar sind, gibt es nicht", warnt deswegen Christian Schlüter von der Stiftung Warentest.

Besonders Early Adopter - also technikaffine Nutzer, die früh neue Technik ausprobieren - tragen ein großes Risiko, sagt Schlüter. Immer häufiger werden Produkte erst bei den Kunden mit ständigen Updates zu Ende entwickelt. Einige bleiben dabei auf der Strecke - mangels Erfolg, oder weil ein Konkurrent den Hersteller schluckt. "Das ist ein großes Risiko - gerade bei Startups, die häufig mit dem Ziel gegründet werden, dass man sie aufkauft", warnt Christian Gollner.

Wird plötzlich die zugrundeliegende Onlineplattform abgeschaltet oder entfallen zentrale Funktionen, kommt es darauf an, wie alt das Gerät ist. In den ersten zwei Jahren hilft meist noch die gesetzliche Gewährleistung. "In der Regel hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung", sagt Warentester Schlüter. Der Weg dahin führt über den Verkäufer. Wobei das Beispiel Sony zeigt, dass es hier Probleme geben kann. Denn der Empfang von Internetradio war nicht aus technischen Gründen gestört, sondern weil die genutzte Plattform vTuner nicht mehr mit Sony zusammenarbeitete. Einen Anspruch auf Garantie- oder Sachmängelhaftung gibt es laut Stiftung Warentest aber nur, wenn aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern ein Defekt auftritt, oder wenn das Gerät von Anfang an nicht funktioniert.

Viele Hersteller übernehmen außerdem ausdrücklich keine Haftung für die Verfügbarkeit von Diensten anderer Anbieter, die über das Gerät laufen. Für Christian Gollner reicht das nicht aus: "Aus unserer Sicht hat der Hersteller die Pflicht, Dienste zumindest über die durchschnittliche Lebensdauer eines Geräts bereitzustellen", sagt er.

Die Stiftung Warentest hat nach dem Vorfall mit Sony seine Tests überarbeitet. Eines der betroffenen Geräte hatte vorab das Urteil "gut" erhalten. Mittlerweile gibt es einen Punktabzug, wenn der Nutzer nicht selbst aktiv werden kann - falls ein Drittanbieter einmal ausfällt.

Ganz schutzlos ist der Verbraucher aber nicht. Mit etwas Recherche lässt sich das Risiko einer teuren Fehlinvestition senken. Fragen, die man sich stellen kann, lauten: Wie groß ist ein Anbieter? Wie viele Nutzer hat eine Plattform? Was schreibt die Fachpresse, was schreiben Nutzer in den Hilfeforen auf der Unternehmenswebseite? Gab es schon andere Fälle plötzlicher Abschaltungen dieses Herstellers? Und steht ein Modellwechsel an?

Manchmal hilft auch Geduld. "Gerade bei neuen und innovativen Lösungen sollte man lieber etwas abwarten, ob sich das breit durchsetzt", rät Christoph Windeck vom Technikmagazin "c't". Das gilt besonders dann, wenn konkurrierende Systeme um die Marktherrschaft kämpfen. Beispiele dafür sind Video 2000 und VHS bei Videokassetten in den 1980er Jahren oder der Wettbewerb zwischen HD-DVD und Blu-ray.

Und was hat Arlo Gilbert getan? Er ist auf ein Konkurrenzprodukt umgestiegen - und fragt sich, welches seiner vernetzten Geräte wohl als nächstes der Hersteller eigenmächtig zu Elektroschrott macht.  © dpa

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