1994 unterlief einer Klinik in Cannes ein folgenschwerer Fehler: Die Babys Manon und Mathilde wurden vertauscht. Gut 20 Jahre später muss die Klinik den betroffenen Eltern eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen. Die Geschichte der beiden Mädchen ist kein Einzelfall. Wie kann so etwas immer wieder passieren?

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Wenige Tage, nachdem Manon und Mathilde im Jahr 1994 zur Welt kamen, wurden sie in einer Klinik im französischen Cannes wegen Gelbsucht mit einer Lichttherapie behandelt – Routine auf einer Geburtsstation. Aus Platzgründen wurden die beiden Mädchen zusammen in ein Kinderbettchen gelegt und dabei offenbar von einer Angestellten vertauscht.

Zehn Jahre später deckte ein DNA-Test die Verwechslung auf. Einer der Väter wollte - nach jahrelangem Gerede über den dunklen Teint seiner Tochter - Gewissheit. Nun forderten die beiden betroffenen Familien über zwölf Millionen Euro Entschädigung und bekam zwei Millionen vom Gericht in Grasse zugesprochen.

"Wir gehen von einer Dunkelziffer aus"

Immer wieder sorgen Fälle wie dieser für Schlagzeilen: 2013 wurde einer Mutter in Vietnam ein fremder Junge in die Arme gelegt, obwohl sie eine Tochter bekommen hatte. Der Irrtum fiel glücklicherweise bereits nach drei Monaten auf. 2012 erfuhren zwei Russinnen, dass sie 37 Jahre lang in der jeweils falschen Familie gelebt hatten. 2009 musste eine Klinik in Südkorea 40.000 Euro Schmerzensgeld an eine Mutter zahlen, deren Baby 17 Jahre zuvor vertauscht wurde. Und auch in Deutschland wurde im Jahr 1991 einen Fall aufgedeckt, in dem zwei Säuglinge in einem Krankenhaus in Niedersachsen verwechselt wurden.

Wie häufig Babys in Kliniken tatsächlich vertauscht werden, lässt sich kaum beantworten. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Bei einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aus dem Jahr 2008 meldeten 481 von 775 Kliniken zwölf Fälle von Verwechslungen. Der Zeitraum war allerdings nicht eingeschränkt und alle Fälle seien noch vor der Entlassung der Kinder aufgeklärt worden. "Wir gehen aber von einer Dunkelziffer aus", sagt DGGG-Präsident Jonat zu "Spiegel Online". Möglicherweise wurden nicht alle Fälle gemeldet – und viele gar nicht erst entdeckt.

Wie können Säuglinge in Kliniken vertauscht werden?

Doch wie kann so ein Irrtum überhaupt passieren? Im Falle von Manon und Mathilde geht die Vertauschung auf eine Angestellte zurück, die "an schwerer Depression litt und an chronischem Alkoholismus", erklärte die Anwältin des Klinikums. Diese habe die Vorschriften nicht eingehalten. Das Ergebnis einer DGGG-Umfrage bestätigt, wie erschreckend banal die Ursachen sind: mal gingen Namensbändchen beim Waschen oder Anziehen verloren, mal wurde das Kind einem falschen Bettchen oder der falschen Mutter mit gleichem Nachnamen zugeordnet.

Offensichtlichen Unstimmigkeiten, wie unerwarteten "Wachstumsschüben" oder einem "Wechsel" der Haut- oder Haarfarbe, wird nicht immer nachgegangen. So auch im aktuellen Fall aus Südfrankreich: Manon soll nur zwei Wochen nach ihrer Geburt sieben Zentimeter größer gewesen sein, berichtet "Zeit Online". Auch ihr Teint wich von dem der Eltern ab.

Um solche Irrtümer zu vermeiden, erließ die DGGG für Deutschland neue Richtlinien zur Identifikation Neugeborener. Darin wird beispielsweise empfohlen, dass jedes Kind zwei Namensbändchen tragen soll, die enger an Hand- oder Fußgelenk angelegt werden. Die Identität jedes Kindes soll standardmäßig vor dem Verlassen des Krankenhauses überprüft werden. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um Empfehlungen, nicht um Verpflichtungen.

"Man trifft auf eine Frau, die einem unbekannt ist"

Für Manon und Mathilde kommen solche Maßnahmen zu spät. Wie geht es nun für sie weiter? Was wiegt stärker: die Gene oder die Beziehung? In den meisten dokumentierten Fällen, in denen der Fehler innerhalb des ersten Jahres aufgedeckt wurde, kamen die Kinder zurück zu ihren leiblichen Eltern. In Niedersachsen entschlossen sich die Elternpaare 1991, den jeweils von ihnen großgezogenen Jungen zu adoptieren und keinen Kontakt zueinander aufzunehmen. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Jahre alt.

Manon und Mathilde haben sich jeweils für das Elternpaar entschieden, das seit rund 20 Jahren für sie gesorgt hat. Beide haben sich mit ihren biologischen Eltern getroffen; ein "Rücktausch" wurde nicht vereinbart. Die Wiederbegegnung mit der leiblichen Mutter sei sehr verwirrend und seltsam gewesen. "Man trifft auf eine Frau, die einem unbekannt ist." (jwo)

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