Handyvertrag kündigen: Das müssen Sie wissen

Ihr Handytarif ist zu teuer? Viele Kunden schrecken davor zurück, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dabei ist der Anbieterwechsel gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Sogar Ihre Rufnummer können Sie behalten. Wir erklären, wie Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen und welche Fristen Sie dabei beachten müssen.

Der erste Schritt: Den Vertrag durchlesen

Bevor Sie Ihren alten Handyvertrag kündigen, sollten Sie ihn genau durchlesen. Denn Sie finden darin wichtige Details für die Kündigung, zum Beispiel welche Fristen Sie einhalten müssen und in welcher Form die Kündigung erfolgen sollte.

Diese Kündigungsfristen gelten

Die Laufzeit Ihres Vertrags spielt eine wichtige Rolle bei Ihrer Kündigung. Einige Handyverträge sind monatlich kündbar. Einen Prepaid-Handytarif müssen Sie theoretisch gar nicht beenden. Schließlich zahlen Sie nur für das, was Sie verbrauchen. Allerdings ist die Kündigung notwendig, wenn Sie die Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchten.

Anders ist die Situation bei einem Handyvertrag mit Laufzeit. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat der Handyvertrag normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung spätestens 3 Monate, bevor der Vertrag endet, eingereicht haben müssen. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate. Bei den meisten Anbietern gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum, an dem die Kündigung bei ihnen eingegangen ist. Schicken Sie sie daher lieber zu früh als zu spät ab.

Wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben

Normalerweise gilt die Mindestvertragslaufzeit in jedem Fall. Kulant zeigen sich die meisten Anbieter beim Tod des Vertragsnehmers und heben den Vertrag vorzeitig auf. Ziehen Sie beruflich ins Ausland, können Sie zumindest einmal nachfragen, ob der Tarif vorübergehend stillgelegt werden kann. Dürfen Sie den Handyvertrag nicht kündigen, haben Sie oft die Möglichkeit, zumindest in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Manche Mobilfunkunternehmen bieten auch an, den Handyvertrag umzuschreiben, zum Beispiel auf einen Freund oder Verwandten.

Ändert der Anbieter die Konditionen zu Ihrem Nachteil, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er die Preise fürs Telefonieren oder die Grundgebühr während der Vertragslaufzeit erhöht. Schlechter Empfang ist hingegen normalerweise nicht ausreichend, um Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen zu können.

Mobilfunkvertrag kündigen: Am besten schriftlich

Viele Mobilfunkanbieter ermöglichen mittlerweile die Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Portal. Wenn Sie Mobilfunkverträge schriftlich kündigen, also per Brief oder Fax, sind Sie auf der sicheren Seite. Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

- Ihren Namen und Ihre Adresse

- die Kunden- oder Vertragsnummer

- die zum Vertrag gehörige Rufnummer

- den Kündigungstermin, meist den letzten Tag der Vertragslaufzeit

- Ihre eigenhändige Unterschrift

Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins. Damit Sie im Streitfall nachweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, verschicken Sie sie als Einschreiben mit Rückschein. Bei einem Fax drucken Sie den Sendebericht aus.

Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen

Hat Ihr alter Anbieter Ihnen die Kündigungsbestätigung geschickt, schließen Sie den neuen Vertrag ab. Machen Sie dies frühzeitig, damit der Wechsel nahtlos erfolgt. Denken Sie daran, dass es einige Tage dauern kann, bis die SIM-Karte bei Ihnen aktiviert ist. Sie haben noch keine Idee, zu welchem Anbieter Sie wechseln wollen? Das Angebot von WEB.DE könnte das passende Tarifmodell für Sie sein. Die verschiedenen Tarifvarianten sind nach Datenvolumen und Preis gestaffelt. Wählen Sie das Paket, das Ihr Nutzungsverhalten am besten widerspiegelt, und profitieren Sie von der dauerhaft günstigen Monatsgebühr.

Handyvertrag kündigen und Rufnummer mitnehmen

Ein Anbieterwechsel bedeutet heutzutage nicht mehr, dass sich Ihre Rufnummer ändert. Sie haben die Möglichkeit, Ihre alte Handynummer inklusive Vorwahl mitzunehmen und sie mit dem neuen Vertrag zu verwenden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

- Sie können die Rufnummernportierung bis zu 4 Monate vor Ende des alten Vertrags beantragen.

- Sie können die Nummernmitnahme bis zu 3 Monate nach Vertragsende nachträglich beantragen.

Für die Rufnummernmitnahme benötigen Sie

- eine „Verzichtserklärung“, wenn Sie bei Ihrem alten Anbieter einen Prepaid-Tarif haben, beziehungsweise

- eine „Willenserklärung zur Portierung“ bei einem Laufzeitvertrag.

Diese Dokumente sind für einen begrenzten Zeitraum gültig. Nur innerhalb dieser Zeitspanne ist die Portierung möglich. Sie können sie entweder direkt bei Vertragsabschluss veranlassen oder später gesondert beantragen. Achten Sie darauf, dass Kundendaten wie Name und Geburtsdatum beim neuen und alten Anbieter übereinstimmen. Ansonsten ist die Übernahme nicht möglich.

Der alte Anbieter erhebt für die Rufnummernmitnahme eine Gebühr, diese darf maximal 6,82 Euro betragen. Ist Ihr alter Tarif ein Prepaid-Tarif, ist Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem alten Anbieter, wie viel die Mitnahme kostet, und laden Sie anschließend genug Guthaben auf Ihre Prepaidkarte. Andernfalls funktioniert die Portierung nicht.