Handyvertrag: Monatlich kündbar immer sinnvoll?

Keine Lust auf lange Vertragslaufzeiten? Ein Smartphone-Tarif, der monatlich kündbar ist, legt Ihnen keine Fesseln an und ist kurzfristig gekündigt. Gegenüber einem Zwei-Jahres-Vertrag hat er einige Vorteile, doch ist er deshalb grundsätzlich die beste Wahl? Vor- und Nachteile auf einen Blick.

Arten von monatlich kündbaren Handyverträgen

Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, hat die Qual der Wahl. Bevor Sie sich für einen speziellen Anbieter und Tarif entscheiden, sollten Sie sich darüber klar werden, was für einen Vertrag Sie haben möchten. Neben Verträgen mit bis zu 24 Monaten Laufzeit gibt es auch solche, die Sie monatlich kündigen können. Man unterscheidet zwei Arten von Tarifen:

- Prepaidtarife: Sie laden ein Guthaben auf Ihre SIM-Karte und brauchen dies anschließend beim Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen auf. Eine monatliche Grundgebühr gibt es nicht, durch das Guthabenprinzip haben Sie Ihre Telefonkosten immer unter Kontrolle. Dafür sind die Minutenpreise und die Kosten für SMS und Datenvolumen meist höher.

- Postpaidtarife: Bei diesen Verträgen zahlen Sie die Rechnung für die genutzten Leistungen am Ende des Monats. Sie haben eine schlechtere Kostenkontrolle als bei Prepaidtarifen, profitieren aber oft von besseren Konditionen. Oft fällt eine monatliche Grundgebühr an. Ein solcher Mobilfunkvertrag kann monatlich kündbar sein.

Wann lohnt sich eine kurze Kündigungsfrist?

Handyverträge, die monatlich kündbar sind, haben einen entscheidenden Vorteil: Sie sind flexibel. Sie können den Vertrag mit kurzer Frist beenden – anders als bei einem Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit. Das ist zum Beispiel in folgenden Fällen hilfreich:

- Sie kaufen sich ein Smartphone und möchten darum auch einen Vertrag mit einem höheren Datenvolumen.

- Sie stellen fest, dass Sie im genutzten Mobilfunknetz zu Hause keinen oder schlechten Empfang haben.

- Sie sind mit dem Anbieter aus anderen Gründen unzufrieden.

- Sie wollen häufig den Anbieter wechseln, um immer den günstigsten Tarif zu haben.

- Sie gehen in absehbarer Zeit ins Ausland und benötigen Ihren deutschen Mobilfunkvertrag dann (vorübergehend) nicht mehr.

- Sie wollen den Zeitraum bis zum Abschluss eines neuen, langfristigen Vertrags überbrücken.

Vor- und Nachteile einer kurzen Frist

Bei einem Vertrag mit kurzer Kündigungsfrist ist es nicht so schlimm, wenn Sie die rechtzeitige Kündigung mal vergessen. Bei einem Handyvertrag mit langer Laufzeit haben Sie normalerweise eine Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Verpassen Sie diese, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate. Das kann Ihnen bei einem Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist nicht passieren. Vergessen Sie, den Handyvertrag zu kündigen, holen Sie dies einfach im nächsten Monat nach.

Mobilfunkanbieter bevorzugen Verträge mit langer Laufzeit. Dadurch haben sie Planungssicherheit, weil sie wissen, dass sie in den nächsten zwei Jahren jeden Monat den gleichen Geldbetrag von Ihnen erhalten. Deshalb gewähren Sie Ihnen im Gegenzug oft Rabatte oder zusätzliche Leistungen. Bei Smartphone-Tarifen, die monatlich kündbar sind, ist dies meist nicht der Fall. In vielen Fällen erkaufen Sie sich die Flexibilität mit einer höheren monatlichen Grundgebühr und/oder teureren Anschlusskosten.

Ein weiterer Nachteil: Sie erhalten kein subventioniertes Handy zum Vertrag dazu. Ein Handy mit Vertrag rechnet sich zwar oftmals nicht, doch besonders hochwertige Smartphones sind in Kombination mit einem Handyvertrag mit 24 Monaten Laufzeit manchmal tatsächlich günstiger. Entscheiden Sie sich demgegenüber für einen Tarif mit monatlicher Kündigungsfrist, müssen Sie das Smartphone entweder selbst kaufen oder ein bereits vorhandenes Gerät nutzen.

Vertrag mit kurzer Laufzeit kündigen

Einen Handyvertrag, der monatlich kündbar ist, können Sie nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt beenden. Auch in diesem Fall müssen Sie eine Kündigungsfrist beachten. Wie lang diese ist, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Anbieters. Bei Postpaidverträgen finden Sie häufig die Formulierung „30 Tage zum Monatsende“. Doch was bedeutet das konkret?

Ein Beispiel: Damit Ihre Kündigung zum Monatsende gültig ist, muss sie mindestens 30 Tage vor dem Monatsende vorliegen. Wollen Sie zum 30. April kündigen, sollten Sie das Kündigungsschreiben bereits Ende März losschicken, damit es rechtzeitig ankommt. Kündigen Sie am 5. April, erfolgt die Kündigung erst zum 31. Mai, weil bis zum Monatsende keine 30 Tage mehr verbleiben und die Kündigung deshalb erst zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt wirksam wird.

Bei einem Prepaid-Handytarif müssen Sie eigentlich gar nicht kündigen. Sie bezahlen schließlich nur das, was Sie verbrauchen. Allerdings ist es in einigen Fällen sinnvoll, den Tarif trotzdem enden zu lassen, etwa wenn Sie Ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchten. Beachten Sie, dass bei den meisten Anbietern nicht der Poststempel zählt, sondern das Datum, an dem das Schreiben eingeht. Damit Sie einen Nachweis darüber haben, wann der Anbieter die Kündigung erhalten hat, verschicken Sie sie am besten als Brief per Einschreiben oder als Fax.

Günstige Verträge auch bei langer Laufzeit

Ein Handyvertrag, der monatlich kündbar ist, bietet Ihnen maximale Flexibilität, ist aber nicht unbedingt günstiger. Ihnen ist die kurze Kündigungsfrist wichtig, damit Sie schnell wechseln können, wenn Sie ein günstigeres Angebot finden? Bei den All-Net Tarifen von WEB.DE können Sie Ihren Vertrag für 24 Monate abschließen, zahlen aber dafür eine geringe Monatsgebühr. Sie können auch monatlich kündbare Tarife wählen, welche dann etwas höheren Preise haben.