Handyvertrag widerrufen: Darauf sollten Sie achten

Das Angebot, das man erst gestern noch angenommen hat, klang bereits verlockend, doch schon am nächsten Tag entdeckt man ein noch besseres – wer kennt diese Situation nicht? Die Frage, die sich dann womöglich stellt, lautet: Wie lässt sich der gerade erst abgeschlossene Handyvertrag stornieren? Wir erklären Ihnen, worauf Sie vor Vertragsabschluss achten müssen. Gleichzeitig ist es wichtig, bestimmte Formalien bei einem Widerruf einzuhalten.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

Ein Widerrufsrecht gibt es für den Mobilfunkvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese werden in § 355 BGB und § 312 d BGB erläutert. Folgende Bedingungen müssen demnach erfüllt sein, um einen Handyvertrag zu widerrufen:

- Sie handeln als Verbraucher und nicht im Namen eines Unternehmens.

- Der Handyvertrag wurde über das Internet, am Telefon, per Post oder per Fax abgeschlossen.

Solche Handyverträge werden als Fernabsatzgeschäfte bezeichnet, da sie ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass der Verbraucher nicht immer ausreichend Zeit und die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme gehabt hat, um sich mit dem Produkt und den Konditionen ausreichend vertraut zu machen. Deshalb räumt er ihm das Widerrufsrecht ein. Anders sieht es bei einem Mobilfunkvertrag aus, der im Ladengeschäft abgeschlossen wurde. Hier ist ein Widerruf nur in Ausnahmefällen möglich.

Wichtig: Lange Zeit wurde das Einsetzen der SIM-Karte gleichgesetzt mit dem Rücktritt vom Widerrufsrecht und dem Einverständnis zum Vertrag. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber geändert, da die bezogenen Leistungen anteilig in Rechnung gestellt werden können.

Wie lange hat man Zeit zu widerrufen?

Erfüllt der Handyvertrag die oben genannten Voraussetzungen, bleiben 14 Tage Zeit, um das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Der Anbieter muss Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren. Erst wenn er das gemacht hat, entweder per E-Mail oder durch die Unterlagen, die er zuschickt, beginnt die Frist.

Eine Belehrung, beispielsweise auf der Internetseite, reicht nicht aus, da sie nicht der Textform entspricht. Zudem muss sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und klar verständlich sein. Kommt es zum Streitfall, ist der Anbieter in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung von ihm erhalten haben.

Hinweis: Geht keine Widerrufsbelehrung ein, verlängert sich die Widerrufsfrist um ganze 12 Monate.

Welcher Form muss der Widerruf entsprechen?

Wer seinen Mobilfunkvertrag widerrufen möchte, der muss seit Juni 2014 nicht mehr die Textform einhalten. Der Vertrag lässt sich auch am Telefon widerrufen. Der Nachteil: Der Widerruf lässt sich nur schwer nachweisen. Deshalb ist es weiterhin ratsam, die Schriftform (per Post oder E-Mail) zu wählen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verschickt ein Einschreiben.

Kosten für einen Widerruf

Einen Handyvertrag zu stornieren, kostet kaum etwas. Bereits genutzte Leistungen können vom Anbieter in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie zu Ihrem Vertrag ein Mobilfunkgerät erhalten haben, müssen Sie es unter Umständen auf eigene Kosten zurücksenden. Die frühere Klausel, dass der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro dazu verpflichtet ist, die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen, gilt nicht mehr.

Die Händler können nun selbst entscheiden, wie sie dies regeln. Nach § 357 Abs. 6 BGB müssen Verbraucher die Rücksendung grundsätzlich selbst bezahlen. Viele Händler übernehmen aber weiterhin die Kosten, weil eine Vielzahl der Kunden andernfalls der Konkurrenz den Vorzug geben könnte – so die Befürchtung.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Eigentlich ist bei einem Vertragsabschluss im Ladengeschäft kein Widerruf vorgesehen. Allerdings haben Einzelfallentscheidungen vor Gericht gezeigt, dass Verbraucher in Ausnahmefällen auch hier Recht bekommen. Das gilt beispielsweise, wenn sie sich vom Verkäufer getäuscht fühlen.

Die wenigsten Menschen ziehen wegen eines Handyvertrages vor Gericht. Deshalb hilft es meistens, wenn man noch einmal eine Nacht über das Angebot schläft. Mit einem All-Net Tarif von WEB.DE genießen Sie in jedem Fall das gesetzliche Widerrufsrecht. Und wenn Sie sich für den Vertrag entscheiden, profitieren Sie dauerhaft von einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis in Top LTE-Netz-Qualität.