Wer sich entscheidet, seinen Handyvertrag zu wechseln, profitiert von der verbraucherfreundlichen Preisentwicklung auf dem Mobilfunkmarkt. Konkurrenz belebt das Geschäft und insbesondere Neukunden können durch spezielle Angebote zusätzlich sparen. Die alte Rufnummer lässt sich zum neuen Anbieter meist mitnehmen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Wechsel achten müssen, um keine unnötigen Mehrkosten zu haben.
Seinen Handytarif sollte man erst dann wechseln, wenn man einen attraktiven neuen gefunden hat. Ein umfassender Vergleich kostet etwas Zeit und Mühe, lohnt sich aber. Folgende Punkte sollten Sie bei der Suche nach dem besten Tarif besonders beachten:
- Gibt es Vergünstigungen und Gutschriften für Wechsler?
- Gehört zum Angebot ein aktuelles Smartphone zum Vorzugspreis?
- Welches Mobilfunknetz wird angeboten?
- Lässt sich die Rufnummer problemlos mitnehmen?
Den Handyvertrag zu wechseln, lohnt sich vor allem bei einem bisher sehr alten Tarif. Denn die aktuellen Tarife bieten häufig mehr fürs Geld – insbesondere, was die mobile Internetnutzung betrifft. In den vergangenen 5 Jahren hat die Internetnutzung über das Smartphone um 50 Prozent zugelegt. Damit beim Surfen der Seitenaufbau flüssig verläuft, benötigt man ein ausreichend hohes Datenvolumen und eine angemessene Internetgeschwindigkeit. Die meisten alten Tarife bieten beides nicht, während die neueren Tarife an die heutige Nutzung mobilen Internets angepasst sind.
Der Mobilfunkmarkt ist immer in Bewegung. Daher lohnt es sich, beim Handyvertrag flexibel zu bleiben und nach Angeboten mit umfassenderem Leistungsspektrum oder geringeren Kosten Ausschau zu halten. Wer wechselt, sichert sich oft mehr Leistung für einen geringeren monatlichen Paketpreis. Alte Mobilfunk-Verträge können mit den Leistungen aktueller Tarife nicht mithalten. Während sie nur wenige Freieinheiten bzw. ein eingeschränktes Datenvolumen bieten, gibt es bei Neuverträgen viele Inklusiv-Leistungen.
Auch veraltete Geräte können den Spaß am Telefonieren und mobilen Surfen trüben. Dass zahlreiche Anbieter Neukunden mit vergünstigten Mobilfunk-Geräten locken, ist für manchen daher womöglich ein weiterer Punkt, der für einen Wechsel des Vertrags spricht. Inzwischen gibt es solche Angebote für Geräte unterschiedlichster Preisklassen: vom Einsteiger-Handy bis zum hochwertigen Smartphone.
Ein weiterer, überaus wesentlicher Faktor, der für einen Wechsel des Tarifs sprechen kann, ist die Qualität der Sprach- und Internetverbindung: Kommt es immer wieder zu Verbindungsabbrüchen, sollten Sie einen Wechsel des Mobilfunknetzes in Betracht ziehen. Die Netzqualität kann je nach Provider und Region sehr unterschiedlich ausfallen. In ländlichen Räumen lohnt sich häufig der Wechsel in das schnelle LTE-Netz, um mobiles Internet richtig genießen zu können.
Ein vorzeitiger Wechsel des Handyvertrags vor Vertragsende ist nicht ohne Weiteres möglich. Ein Sonderkündigungsrecht können Verbraucher nutzen, wenn der Anbieter seiner vereinbarten Leistungspflicht nicht ausreichend nachkommt (zum Beispiel bei regelmäßigen Verbindungsstörungen) oder nachträglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) geändert werden. Ein denkbarer Grund für eine vorzeitige Kündigung liegt auch dann vor, wenn Rechnungen wiederholt fehlerhaft erstellt wurden.
Einige Provider stimmen in Einzelfällen auch aus Kulanz einer Kündigung zu, wenn aus ihrer Sicht ein begründeter Härtefall vorliegt. Wer sich länger im Ausland aufhält, kann in Rücksprache mit seinem Anbieter häufig den Vertrag bis zu seiner Rückkehr stilllegen. Nur aus Unzufriedenheit den Vertrag vorzeitig zu kündigen, funktioniert hingegen nicht.
Die meisten Handyverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Gekündigt werden muss bei diesen spätestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestlaufzeit. Gemäß der jüngsten gesetzlichen Regelung haben Sie nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit das Recht, Ihren Vertrag monatlich zu kündigen. Falls sie die frühestmögliche Frist nicht verpassen möchten, sollten Sie die Kündigung zum Vertragsende frühzeitig aussprechen. Das kann sogar schon direkt nach Vertragsabschluss sein. Falls Sie sich es anders überlegen, lässt sich die Kündigung noch einige Tage nach Vertragsende zurücknehmen.
Wichtig: Am besten wird die Kündigung per Post oder Fax versandt. Ein Einschreiben gibt Ihnen die größte Sicherheit, dass sie auch wirklich angekommen ist.
Im nächsten Schritt sollten Sie dann den neuen Handyvertrag abschließen – entweder in einer Filiale oder im Internet. Bei einem Online-Geschäft haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die alte Rufnummer können Sie zum neuen Anbieter mitnehmen. Den Antrag dafür können Sie beim neuen Anbieter stellen. Spätestens 31 Tage nach Beendigung des alten Vertrags muss die Rufnummermitnahme (Portierung) beantragt werden. Damit der neue Anbieter sich darum kümmern kann, benötigt er von Ihnen die Kündigungsbestätigung.
Haben Sie Ihren Handyvertrag abgeschlossen, bekommen Sie vom neuen Provider eine SIM-Karte und Geheimnummer (PIN) getrennt per Post zugesandt. Ab Vertragsbeginn telefonieren Sie damit zu Ihren neuen Konditionen.
Wenn Sie den Handyvertrag wechseln möchten, lohnt sich ein Blick auf die All-Net Tarife bei WEB.DE. Zu günstigen Konditionen bieten diese Ihnen Highspeed-Datenvolumen in Top-LTE-Netz-Qualität.
Zur günstigen monatlichen Grundgebühr gibt es eine Flatrate für Telefonie und SMS sowie Datenvolumen. Es stehen 3 verschiedene Tarife zur Auswahl, damit jeder genau den Tarif findet, der zu seinem Nutzungsverhalten passt. Wer seine alte Rufnummer mitnimmt, erhält zudem einen Wechselbonus.