Wohnung kündigen: Fristen, Tipps und Muster für Ihr Kündigungsschreiben

Ein Umzug steht an – und damit auch die Kündigung Ihrer bisherigen Wohnung. Damit dabei alles reibungslos läuft, sollten Sie einige wichtige Fristen und Formalitäten beachten. Hier finden Sie das Wichtigste zusammengefasst.

  Von Nicole – Lesedauer: 5 Min.

 

In diesem Blog-Artikel ...


In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen, welche Fristen gelten und worauf Sie beim Kündigungsschreiben aber auch bei der Kaution achten sollten. Und vielleicht möchten Sie ja auch die kostenlose Kündigungsvorlage im Online Office direkt in Ihrem WEB.DE E-Mail-Postfach nutzen?

Kündigungsfrist: Wie viel Zeit habe ich?

Für Mieterinnen und Mieter gelten in Deutschland in der Regel drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende.

Konkret bedeutet das: Erhält Ihr Vermieter Ihre Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats, zählt dieser Monat bereits zur Kündigungsfrist.

Doch es gibt auch wichtige Ausnahmen:
 

  • Im Vertrag ist eine Mindestmietdauer festgelegt
  • Auch bei Zeitmietverträgen gelten andere Konditionen
  • Sonderkündigungsrechte (z. B. bei Mieterhöhung oder Modernisierung) verkürzen die Kündigungsfrist ebenfalls

Prüfen Sie daher immer Ihren individuellen Mietvertrag bzw. prüfen Sie den jeweiligen Kündigungsgrund.

Mietvertrag kündigen: Das muss im Kündigungsschreiben stehen

Damit Ihre Kündigung wirksam ist, muss sie bestimmte Angaben enthalten:
 

  • vollständige Adresse der zu kündigenden Wohnung
  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Stichtag: genauer gewünschter Kündigungstermin
  • Ort und Datum
  • Unterschriften aller Mieterinnen und Mieter aus dem Vertrag

Tipp: Geben Sie auch Ihre neue Adresse und aktuelle Bankverbindung an – z. B. für die Nebenkostenabrechnung oder die Rückzahlung der Kaution.

Kündigung: Nur schriftlich gültig

Ein häufiger Fehler, den Mieter machen: Sie verschicken ihre Kündigungen per E-Mail oder Fax. Anders als z. B. bei Kündigungen eines Mobilfunkvertrags muss die Kündigung des Mietvertrags tatsächlich in Schriftform erfolgen, um rechtlich gültig zu sein (siehe dazu § 568 BGB).

Im Detail bedeutet das also: Der Brief muss handschriftlich unterschrieben sein und auf dem Postweg an den Vermieter versendet werden.

Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein, da Sie damit den Zugang nachweisen können.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

Je nachdem, aus welchem Grund Sie Ihre Wohnung bzw. Ihre Immobilie kündigen, gibt es auch unterschiedliche Arten von Kündigungen zu unterschiedlichen Konditionen.

Die ordentliche Kündigung (Standardfall)

Die wohl häufigste Variante bei Wohnungskündigungen – z. B. aufgrund eines Umzugs. Der Gesetzgeber sieht bei einer ordentlichen Kündigung eine gesetzliche Frist von drei Monaten vor.

Wohnung kündigen leicht gemacht
Wohnung kündigen: gewusst wie!
Bei dieser Art von Kündigung müssen Sie keinen Grund für Ihre Kündigung angeben.

Die fristlose Kündigung

Ad hoc – also sofort – kündigen? Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Etwa wenn die Wohnung aufgrund schwerer Mängel unzumutbar ist:

  • bei Gesundheitsgefährdung (z. B. Heizungsausfall, Schimmel)
  • bei unerlaubtem Betreten der Wohnung durch den Vermieter
  • bei schwerer Störung durch Nachbarn, die nicht unterbunden werden

Wichtig: Die Gründe müssen nachweisbar sein. Dokumentieren Sie daher unbedingt die Mängel bzw. den Rechtsverstoß. Z. B. durch Fotos.

Sonderkündigungsrecht

Neben der fristlosen Kündigung gibt es aber noch weitere Fälle, in denen Sie früher als vertraglich geregelt kündigen können. So z. B. bei einer Mieterhöhung oder anstehenden Modernisierungsmaßnahmen. Beim Sonderkündigungsrecht gelten besondere, verkürzte Fristen (siehe BGB § 561).

Was passiert nach der Kündigung?

Nachdem Sie gekündigt haben, sollten Sie noch einige wichtige Punkte beachten:

Wohnungsbesichtigungen

Auch, wenn es Ihnen vielleicht unangenehm ist: Der Vermieter darf die noch an Sie vermietete Wohnung Interessenten zeigen – aber nur, wenn er sich vorab mit Ihnen abgesprochen hat. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel drei Tage.

Rückzahlung der Kaution

Eine feste gesetzliche Frist gibt es tatsächlich nicht. Allerdings sollte eine Rückzahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug "in angemessener Zeit" erfolgen. Üblicherweise also in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten.

Was ist, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Grundsätzlich darf der Vermieter die Kaution noch einbehalten, wenn Sie vertraglich geregelte Pflichten im Mietvertag nach Ihrem Auszug nicht erfüllt haben: Z. B. die Wände nicht neu gestrichen oder kleine Schäden nicht behoben haben. Auch bei einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann zumindest ein Teil der Kaution noch bis zu einem Jahr vom Vermieter einbehalten werden.

Behält der Vermieter die Kaution unberechtigterweise auch nach Ablauf einer angemessenen Frist ein, fordern Sie die Zahlung unbedingt schriftlich ein.

Brauche ich ein Übergabeprotokoll für die Wohnung?

Gemäß dem Motto "Wer schreibt, der bleibt", empfiehlt es sich grundsätzlich, bereits bei Einzug in die Wohnung ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in dem der Zustand der Wohnung genau dokumentiert ist. Sie als Mieter, aber auch der Vermieter sollten das Protokoll unterschreiben. Bei Auszug sollte ebenfalls wieder eine "saubere" Übergabe mit einem Protokoll erfolgen, das durch beide Parteien gegengezeichnet wird.

Ebenso wichtig ist es, sich bei Einzug eine Quittung der gezahlten Kaution geben zu lassen. Diese sollte den Erhalt der Summe mit Unterschrift des Vermieters dokumentieren, ebenso das Datum und den Namen/Anschrift der Immobilie.

Grundsätzlich: Muss ich das Mietobjekt renovieren?

Dies hängt individuell vom Mietvertrag ab. Grundsätzlich gilt aber: Wird die Wohnung vertragsgemäß gebraucht, sind Mietende nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Ist im Mietvertrag aber festgelegt, dass Sie die Wohnung ohne die üblichen Gebrauchsspuren übergeben müssen, sind Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden, Türen und Fenstern vor Auszug nötig.
 

FAQ – Häufige Fragen zur Wohnungskündigung

  1. Mit wie viel Vorlauf muss ich kündigen?
    In der Regel mit drei Monaten Frist zum Monatsende – sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  2. Wann kann ich meine Kaution zurückfordern?
    Spätestens nach etwa sechs Monaten sollten Sie aktiv schriftlich nachfragen und eine Frist setzen.
  3. Was tun, wenn der Vermieter fristlos kündigt?
    In vielen Fällen muss der Vermieter zunächst abmahnen. So haben Mieter z. B. bei Mietschulden oft eine Schonfrist von zwei Monaten, um diese zu begleichen.

Kündigung gut vorbereiten spart Zeit und Nerven

Die Kündigung einer Wohnung ist kein Hexenwerk – wenn man die wichtigsten Regeln kennt.
Achten Sie daher vor allem auf:
 

  • die richtige Kündigungsfrist
  • die korrekte Schriftform
  • vollständige Angaben im Kündigungsschreiben

 
Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und starten entspannt in Ihr neues Zuhause.

Tipp: Kündigungsvorlagen als Muster für eine Kündigung nutzen

Im kostenlosen WEB.DE Online Office in Ihrem WEB.DE E-Mail-Postfach (erreichbar über web.de) unter dem Navigationspunkt "Services" finden Sie eine praktische Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben – einfach ausfüllen und direkt nutzen. Aus dem Online-Office können Sie sie sogar kostenlos als Brief versenden. Mehr zum Thema Kündigungsvorlagen finden Sie in diesem Blog-Artikel.

 

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