Aktuell wird die sogenannte "Mängelschleife" heiß diskutiert. Doch worum handelt es sich dabei genau? Damit gemeint sind Mängel am Auto, die noch am selben Tag behoben werden können. Zum Beispiel ein abgefahrener Reifen. Ist dieser Mangel gefixt, erfolgt die Erteilung der Plakette.
In einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt, soll dieser Vorgang wegfallen, berichtet "Kfz-Betrieb". Bis jetzt gibt es allerdings noch keine offizielle Bestätigung. Der Vorschlag werde derzeit seitens des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) geprüft.
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Was ist die Mängelschleife?
Auf Anfrage beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilte eine Sprecherin gegenüber auto-motor-und-sport.de mit, dass eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung z. B. zum Zwecke der Reparatur nicht möglich ist. Dies sei bereits heute so in der StVZO geregelt. Die sogenannte "Mängelschleife" (also die Unterbrechung der Hauptuntersuchung zur Reparatur eines Kraftfahrzeugs) ist also schon aktuell unzulässig. Grundsätzlich gilt: Alle bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel müssen erfasst werden.
Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich der Prüfingenieur (PI) von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist nicht zulässig. Die Gebühr oder das Entgelt für eine Nachprüfung oder Nachkontrolle am selben Tag liegt im Ermessen der jeweiligen Überwachungsinstitutionen (rund 30 Euro).
Mehrarbeit in den Werkstätten
Das Problem an der geänderten Regelung sieht der ZDK (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe) bei dem größeren Aufwand für Werkstätten. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsminister Detlef Peter Grün betont: "Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt". Auch eine Eintragung des Prüfstützpunktes in der Handwerksrolle sei dann nicht mehr notwendig. Dies sei "eine Unterwanderung der Handwerksordnung", erklärt Grün. Denn eine Eintragung des Prüfstützpunkts in der Handwerksrolle ist dann nicht mehr nötig.
Findet die HU in einem Prüfstützpunkt, also einer Werkstatt statt, könne ein vom Prüfingenieur festgestellter Mangel (Beispiel: Abgefahrener Reifen) noch am selben Tag vor Abschluss der HU beseitigt werden. Damit kann die begonnene HU nach Reparatur durch die Kfz-Werkstatt mit einem positiven Ergebnis und der Zuteilung der Plakette abgeschlossen werden. Diese Praxis sei in der neuen StVZO nicht mehr enthalten. Der Prüfingenieur müsse die HU zu Ende führen und das Fahrzeug aufgrund festgestellter Mängel durchfallen lassen. Nach einer erfolgreichen Mängelbeseitigung folgt dann die Nachprüfung zur HU.
Der ZDK befürchtet, dass aufgrund einer fehlenden Erstanerkennung der Prüfstützpunkte durch eine neutrale Instanz (Kfz-Innungen) sich nun branchenfremde Unternehmen künftig bei den Prüforganisationen als Partner einbringen. Das verringere die Qualität der HU.
Übrigens kommt ein Nichtbestehen der HU nicht einem Fahrverbot gleich. Die Mängel müssen allerdings dokumentiert und innerhalb der Monatsfrist behoben werden. Bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Nachprüfung entstehen keine Bußgelder. Nur bei Mängeln, die eine direkte Verkehrsgefährdung darstellen – wie defekte Bremsen – wird die alte Plakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.
Mehr Bürokratie, aber nicht mehr Kosten
Ein Experte der GTÜ betonte gegenüber auto-motor-und-sport.de, dass sich aus Sicht des Kunden an den Kosten für die Hauptuntersuchung allerdings nichts ändere. Der PI (Prüfingenieur) muss sich in jedem Fall selbst von der Beseitigung des Mangels überzeugt haben. "Die Mängelschleife besagt lediglich, dass ein Mangel vor Abschluss der HU im Beisein des PI abgestellt werden kann. Das Entgelt für eine Nachprüfung am selben Tag liegt im Ermessen der entsprechenden Prüforganisation", betont der GTÜ-Experte.
Aus Sicht des Kunden ändere sich daher an den Kosten für die Hauptuntersuchung nichts. In Baden-Württemberg kostet eine HU, die für Pkw bis 3,5 Tonnen gilt, beim TÜV Süd 63,30 Euro – zusammen mit AU sind es 150 Euro. Bei KÜS, Dekra und GTÜ gibt es den Preis dafür entsprechend auf Anfrage. Die Kosten für eine Nachprüfung betragen rund 30 Euro.
Wichtig ist es an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben, dass es sich dabei nicht um die Feststellung von geringen Mängeln handelt. Diese können weiterhin in den Untersuchungsbericht eingetragen werden und dann entsprechend innerhalb eines Monats ab Feststellung des Mangels behoben werden. Die Plakette gibt es in diesem Fall also auch weiterhin ganz normal. Der TÜV-Verband teilt zudem auf Anfrage mit: "Wir gehen vom Fortbestand der Regelung aus. Einen Mehraufwand für die Bürgerinnen und Bürger gibt es durch den Entwurf zur Neufassung der StVZO in Bezug auf die Durchführung der Hauptuntersuchung und eine erforderliche Beseitigung von Mängeln nicht".
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