• Wer umzieht, muss auch sein Auto ummelden.
  • Das gilt für den Umzug in eine andere Stadt, sondern auch für den ins Ausland.
  • Nur leider gehört der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle zu den eher unliebsamen Pflichten des Alltags, vor allem aufgrund der langen Wartezeiten.
  • Die Frage ist also: Auto ummelden – was brauche ich?

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Nach einem Umzug müssen Sie sich nicht nur beim Einwohnermeldeamt ummelden, sondern sich auch um Ihr Auto kümmern. Das heißt, dass Sie auch dann Ihr Auto ummelden und Ihre Kfz-Papiere aktualisieren müssen, wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen.

Früher war es noch eine Option, das Auto am Zweitwohnsitz umzumelden, um beispielsweise bei der Kfz-Versicherung Beiträge zu sparen. Das gilt heute nicht mehr: Das Fahrzeug muss am Hauptwohnsitz angemeldet sein.

Wie lange hat man nach einem Umzug Zeit, das Auto umzumelden?

Wie lange der Fahrzeughalter Zeit hat, um sein Auto nach einem Umzug umzumelden, ist im Gesetz bewusst nicht eindeutig geregelt, sondern Auslegungssache. Demnach sollte die Ummeldung unverzüglich erfolgen. Für das Ummelden des Pkws bei einem Umzug besteht somit keine vom Gesetzgeber exakt vorgegebene Frist.

Am Ende entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter, ob die Ummeldung noch innerhalb des gebotenen Zeitraums erfolgt ist und der Halter seiner Pflicht, sein Auto umzumelden, noch nachgekommen ist, oder ob er eine Strafe zahlen muss. In der Regel sollte das Ummelden nach dem Umzug innerhalb eines Monats erfolgen, um straffrei zu bleiben.

Wo kann man sein Auto ummelden?

Man muss das Auto nicht bei der Zulassungsstelle ummelden, die für den neuen Wohnort zuständig ist. In Deutschland kann man das Auto noch nicht online ummelden, da fehlt es den Behörden an der digitalen Ausstattung. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollte in jedem Fall vorab online ein Termin vereinbart werden.

Inzwischen bieten die meisten Städte und Kommunen in Deutschland ein vereinfachtes Verfahren an, um die langen Wartezeiten in den Zulassungsstellen zu verringern: In den zuständigen Einwohner- und Bürgerämtern können Sie nach der Adressänderung im Personalausweis und im Reisepass auch gleich Ihr Auto ummelden. So müssen Sie nicht extra zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Fürs Auto ummelden: Welche Dokumente brauche?

Sobald Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt geändert und damit aktuelle Ausweispapiere erhalten haben, sollten Sie Ihr Auto ummelden denken und dieser Pflicht zeitnah nachkommen. Halten Sie dafür die folgenden Papiere bereit:

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Aktualisierter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • KFZ-Versicherungsbescheinigung oder eVB-Nummer
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Denken Sie daran, dass Sie Ihr Auto nicht ohne Fahrzeugschein, ohne Kfz-Brief oder ohne TÜV-Bescheinigung ummelden können.

Wenn Sie die Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht auszustellen und der Person mitzugeben, die den Behördengang für Sie erledigt.

Welche Kosten fallen an?

Beim Ummelden des Autos entstehen Kosten, schließlich müssen die Papiere umgeschrieben und zum Teil neue Nummernschilder ausgegeben werden.

Die Gebühren sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel müssen Sie beim Ummelden Ihres Autos mit einer Gebühr zwischen 20 und 30 Euro rechnen.

Kann man sein Kennzeichen behalten?

Mit der Einführung des vereinfachten Kfz-Zulassungsverfahrens im Jahre 2015 wurde der Wunsch vieler Autofahrer erfüllt, die beim Auto ummelden nach einem Umzug ihr Nummernschild behalten wollen. Vielen Autofahrern sind die Abkürzungen und Buchstabenkombinationen auf dem Kennzeichen wohl so ans Herz gewachsen, dass sie auf diese nicht mehr verzichten wollen.

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Dass man auch nach dem Umzug sein Kennzeichen behalten darf, hat noch einen finanziellen Nebeneffekt: Die Fahrzeugbesitzer sparen dadurch rund 30 Euro, die sonst für das Ausstellen eines neuen Nummernschildes fällig gewesen wären.

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