Diesel-Fahrverbote, neue Vorschriften und mögliche Neuberechnungen der Versicherungsbeiträge: Für Autofahrer stehen auch 2019 wieder zahlreiche Änderungen ins Haus. Welche Neuerungen Sie unbedingt kennen sollten, haben wir für Sie bei den Automobilclubs ADAC, ACE sowie AvD recherchiert und in der Folge zusammengefasst.

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In diesem Jahr wird besonders deutlich, dass sich unsere Mobilität im Wandel befindet. Zahlreiche Änderungen für 2019 betreffen Elektro-Fahrzeuge direkt oder indirekt.

Im Gegenzug wächst der Druck auf Halter von Dieselfahrzeugen, die sich 2019 zunehmend mit (drohenden) Fahrverboten konfrontiert sehen.

Diesel-Fahrverbote

Das Thema "Diesel-Fahrverbote" dürfte auch 2019 viele Autofahrer beschäftigen. Für viele deutsche Städte sind bereits Fahrverbotszonen und Termine für deren Inkrafttreten definiert worden.

Schwebende Verfahren und Rechtsstreitigkeiten könnten zumindest teilweise auch noch zu Änderungen oder Aufhebungen der beschlossenen Verbote führen.

Nach derzeitigem Stand sind laut ADAC folgende Städte 2019 von Diesel-Fahrverboten betroffen: Stuttgart (ab Januar für Auswärtige, ab April für Stuttgarter), Frankfurt (voraussichtlich ab Februar), Köln und Bonn (ab April), Berlin (spätestens ab Juni), Darmstadt (bisher vage: Mitte des Jahres), Essen und Gelsenkirchen (ab 1. Juli 2019).

Warnton für Elektro-Autos

Ab 1. Juli 2019 wird in der Europäischen Union schrittweise ein Warnton für elektrisch angetriebene Fahrzeuge verpflichtend eingeführt. Dieser Warnton namens AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ist zunächst nur für neue batterieelektrische Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge vorgeschrieben.

Ab Sommer 2021 müssen neu in Verkehr gebrachte Elektro-Fahrzeuge aller Art dieses System an Bord haben. Diese Regelung gilt auch für Nutzfahrzeuge und Busse.

Hintergrund für diese Maßnahme ist der Schutz von Radfahrern und Fußgängern. Insbesondere ältere Verkehrsteilnehmer sollen durch den auffälligen Warnton besser auf die ansonsten sehr leisen Elektro-Autos aufmerksam werden.

Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

Wie in jedem Jahr hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch für 2019 die Typklassen und die Regionalklassen angepasst. Anhand dieser Indexwerte berechnen die verschiedenen Versicherer die individuellen Versicherungsprämien jedes Fahrzeughalters.

Knapp 5,7 Millionen Fahrzeughalter werden aufgrund der Typklassen im kommenden Jahr höher und damit tendenziell ungünstiger eingestuft, etwa 5,4 Millionen Autofahrer jedoch niedriger.

Für den Großteil (ca. 29,5 Millionen Halter) ändert sich die Typklasse nicht. Die Änderungen der Regionalklassen führen in 55 Zulassungsbezirken zu einer Höherstufung, wohingegen die Fahrzeugbesitzer in immerhin 63 Zulassungsbezirken in 2019 niedriger und somit besser eingestuft werden.

HU-Plaketten

Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2019 zur Hauptuntersuchung. Die grünen HU-Plaketten laufen am 31. Dezember 2018 aus.

Wer also noch eine grüne HU-Plakette am Kennzeichen hat, sollte die nächste Hauptuntersuchung möglichst zeitnah in Angriff nehmen, um Bußgelder zu vermeiden. Je länger ein Prüftermin überzogen wird, desto höhere Strafen drohen.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen

Privat genutzte, umweltfreundliche Dienstwagen werden künftig nur noch mit 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Diese Regelung soll für Elektro-Autos und Hybrid-Fahrzeuge gelten, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden.

Abgasmessungen und Verbrauchskennzeichnungen

Ab dem 1. September 2019 ist neben dem WLTP-Testverfahren auf dem Prüfstand auch die Messung im realen Fahrbetrieb für alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen verpflichtend.

Im Zuge der Umstellung auf den neuen WLTP-Testzyklus müssen die Autobauer die Verbrauchsdaten der Fahrzeuge im Laufe des kommenden Jahres dahingehend anpassen. Eine entsprechende Verordnung soll im ersten Quartal 2019 verabschiedet werden.

Elektro-Kleinstfahrzeuge könnten legal werden

Elektro-Roller (E-Scooter), Segways und ähnliche Transportmittel könnten ab Sommer 2019 legal auf deutschen Radwegen und Straßen unterwegs sein. Das Bundesverkehrsministerium will mit einer entsprechenden Verordnung die Weichen für eine solche, gesetzlich zugelassene Fahrzeugklasse stellen.

Kritik an den bürokratischen Vorgaben des ersten Entwurfs machte eine Überarbeitung notwendig, die im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein soll.

KFZ-Zulassung online möglich

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Ab Mitte 2019 sollen Besitzer eines elektronischen Personalausweises ihre Autos auch online ummelden und zulassen können.

Der Bundesrat muss der entsprechenden, im August 2019 vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Verordnung nur noch zustimmen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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