Beleidigungen im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte und können nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Eine Übersicht, was Schimpfwörter und abfällige Gesten kosten können.
Staus, Drängler, Schleicher - das Autofahren kann mitunter frustrierend sein und aggressiv machen. Seinen Frust verbal oder per Gestik freien Lauf zu lassen, ist allerdings keine gute Idee: "Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat nach § 185 StGB und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten", zitiert der "Focus" die Juristin Anne Kronzucker.
Individuelle Festlegung des Strafmaßes
Einen festen Bußgeldkatalog gibt es für Beleidigungen im Straßenverkehr nicht, die Gerichte legen das Strafmaß in Abhängigkeit des Tagessatzes individuell fest. Letztendlich hängt die Höhe der Geldstraße also auch vom Nettoeinkommen ab. Üblich seien zehn bis dreißig Tagessätze - je nach Schwere des Vergehens und den Tatumständen, so Kronzucker. Der Höchstsatz liegt laut § 40 Abs. 2 des StGB bei 30.000 Euro. Wer wiederholt negativ auffällt oder besonders wüste Beschimpfungen an den Tag legt, dem drohen sogar noch drakonischere Tagessätze oder sogar eine Haftstrafe.
Verbale Beschimpfungen
Die gebräuchlichen Beleidigungen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern lassen sich in zwei Kategorien einteilen: leicht und schwer. Der ADAC hat eine Übersicht mit Worten, Sprüchen und Gesten erstellt, die einen Anhaltspunkt geben, wie teuer Beschimpfungen sind - ohne Gewähr, versteht sich.
Während die Worte und Sprüche „Bekloppter“ (250 Euro), "Witzbold" (300 Euro), "Leck mich doch" (300 Euro) und "Dumme Kuh" (300 bis 600 Euro) eine vergleichsweise geringe Geldstrafe nach sich ziehen, werden ausfallende Verkehrsteilnehmer für Beleidigungen wie "Du Wichser" (1.000 Euro), "Arschloch" (1.500 Euro), "Du Schlampe" (1.900 Euro) oder "Alte Sau" (2.500) stärker zur Kasse gebeten.
Ausfallende Gesten
Bei den Gesten ist das Herausstrecken der Zunge das harmloseste Vergehen (150 bis 300 Euro). Wer einen Kreis aus Daumen und Zeigefinger macht (für "Arschloch"), muss 675 bis 750 Euro Strafe zahlen. Einen Vogel zeigen schlägt mit 750 Euro zu Buche. Der "Scheibenwischer" (mit der Hand vor dem Gesicht wedeln) kann dem ADAC zufolge schon mal 1.000 Euro kosten. Sehr teuer wird es beim Zeigen des Mittelfingers: Bis zu 4.000 Euro sind als Geldstrafe denkbar.
Beleidigungen von Polizisten
Besonders aufpassen sollten genervte Verkehrsteilnehmer auch im Umgang mit Polizisten: Allein das Duzen kostet eine Strafe von bis zu 800 Euro. "Bullenschwein" wird mit 1.000 Euro geahndet und "Trottel in Uniform" gar mit 1.500 Euro.
Neben den zumeist verhängten Geldstrafen bekommen aufbrausende Autofahrer bis zu fünf Punkte in Flensburg. Ab dem 1. Mai 2014 entfallen diese im Rahmen des neuen Punktesystems. Ein Freibrief für Wutausbrüche ist das freilich nicht. Wenn alle Stricke reißen, bleibt einem genervten Verkehrsteilnehmer zumindest noch der Ausdruck "Komischer Vogel". Diese "Beleidigung" ist gratis - auch gegenüber Ordnungshütern. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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