Aufkleber auf Autos, die irgendwelche Botschaften verbreiten, gibt es viele. Baby an Bord oder Mutti-Taxi sind da noch ziemlich leicht zu interpretieren. Steht da aber beispielsweise nur F1268, so wirkt das schon sehr kryptisch. Dabei steckt hinter diesen Zahlen-Buchstaben-Kombinationen eine ganz klare Struktur, die wir Ihnen nachfolgend aufschlüsseln.

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In Deutschland ist alles geregelt und normiert. Das gilt auch für die eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen, die in der Personenbeförderung eingesetzt werden. Die Grundlage für die entsprechende Kennzeichnung liefert die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Und hier speziell der Paragraph 27, der sich um die sogenannte Ordnungsnummer kümmert.

Nummer als Unternehmenskennung

Und das Stichwort Ordnungsnummer liefert schon den ersten Hinweis auf die Entschlüsselung der blauen Aufkleber mit weißer Schrift, die seit 2021 verpflichtend angebracht sein müssen. Die Aufkleber müssen laut Anlage 3b 15 Zentimeter breit und sieben Zentimeter hoch sein. Die Schrifthöhe wird mit fünf Zentimeter vorgeschrieben. Anzubringen ist der Aufkleber, der von beiden Seiten zu lesen sein muss, in der rechten unteren Ecke der Heckscheibe. Angebracht sein müssen diese Aufkleber an Fahrzeugen, die von Personentransportdienstleistern genutzt werden.

Die Zahl entspricht der Ordnungsnummer, die die jeweilige Genehmigungsbehörde für den Personentransportdienstleister ausgegeben hat. In manchen Landkreisen kommen zur Ordnungsnummer auch noch der oder die Buchstaben für das Einsatzgebiet, in dem der Fahrdienstleister sein Gewerbe angemeldet hat, hinzu. F entspricht beispielsweise Frankfurt. ERD steht für Erding.

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Aufkleber gibt Sicherheit

Der blaue Aufkleber mit der Ordnungsnummer ist aber auch ein gewisses Qualitätsmerkmal. Mit dem Sticker gewährleistet der Personenbeförderer, dass der Wagen jährlich vom TÜV abgenommen und der Fahrer regelmäßig auf Gesundheit und Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) geprüft wird. Darüber hinaus zeigt der Aufkleber, dass ein erweiterter Versicherungsschutz zur Fahrgastbeförderung vorliegt. Wer entsprechende Fahrdienste nutzen möchte, sollte also auf den Aufkleber achten.  © auto motor und sport

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