Die Steuerbefreiungen betragen rund eine Milliarde Euro jährlich, insgesamt liegen die Einnahmen durch die Kfz-Steuer bei 9,5 Milliarden Euro.

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Rechnungsprüfer monieren Untätigkeit

Die Rechnungsprüfer verwiesen vor einem Jahr auf eine 2017 vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Studie, die seit 2019 vorliegt. Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass eine Initiative des Ministeriums bereits "seit Jahren überfällig" sei. Schließlich komme die Studie zu dem Schluss, dass Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer "zumindest stufenweise zurückzuführen" seien. Die Rechnungsprüfer monierten, dass "Konsequenzen dieser Einschätzung nicht" folgten. Viele der Ausnahmeregelungen seien "nachweislich nicht effizient oder haben ihr Ziel bereits erreicht".

Konkret hat die Studie 33 Steuervergünstigungen mit einem Volumen von 7,4 Milliarden unter die Lupe genommen – davon fünf aus dem Bereich der Kfz-Steuer. Untersucht wurden fünf Bereiche: Relevanz des Subventionszwecks, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Instrumentelle Eignung sowie Transparenz und Monitoring. Jeder dieser Bereiche erhielt einen von fünf Noten von "ungenügend" über "schwach", "ausreichend" und "gut" bis "ausgezeichnet".

Steuerbefreiung für Landwirte von 1922

Besonders die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Sonderfahrzeuge inklusive Anhänger sehen die Forscher als überholt an. Die Subventionen gehen auf den §3 des Kraftsteuergesetzes von 1922 zurück und hatte den Hintergrund, die Motorisierung der Land- und Forstwirtschaft zu erhalten bzw. zu steigern und die Versorgungslage zu sichern, um so den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Als Gesamtnote wurde ein "schwach" vergeben. Das Fazit der Studie: "Das Ziel der Vergünstigung, nämlich die Motorisierung der Landwirtschaft, ist erreicht. … Insofern ist die Wirkung des Instrumentes inzwischen eher begrenzt. Vielmehr werden schädliche Umweltwirkungen und ‐anreize ausgelöst. Im Hinblick auf die konkreten agrarpolitischen Ziele dieser Vergünstigung sind eher andere Anreize gefragt, die potenziell weniger umweltschädigende Produktionsfaktoren wie beispielsweise Arbeit begünstigen. Welche Instrumente sich hier anbieten, sollte jedoch auf Basis einer grundlegenderen Zieldiskussion in Bezug auf die Agrarpolitik entschieden werden." Insgesamt gab es 2018 rund 1,8 Millionen steuerbefreite Fahrzeuge.



Für die weiteren Steuervergünstigungen, die "Absenkung des gewichtsbezogenen Anhängerzuschlages auf einheitlich 373,24 Euro", "Absenkung der Höchststeuer für Anhänger auf 373,24 Euro" sowie die "Absenkung der Höchststeuer für schwere Nutzfahrzeuge aller Emissionsklassen um jeweils rund 109 €" vergeben die Studienmacher ein "ausreichend". Ökologisch und ökonomisch haben diese Subventionen kaum eine Lenkungsfunktion und sollten ggf. überarbeitet werden.

Agrar-Diesel-Subventionen nicht unverändert beibehalten

Anders sieht das Fazit der Studie in einem anderen Steuerbefreiungs-Berichtsteil aus: Die Steuerbegünstigung von Agrardiesel erhielt auch die Note ausreichend. Sie ist im §57 des Energiesteuergesetzes von 1951 festgeschrieben. "Die Steuerentlastung auf landwirtschaftlich genutzten Diesel und Biokraftstoffe sollte dennoch nicht unverändert beibehalten werden. Zwar kann eine Entlastung des Produktionsfaktors Diesel/Biokraftstoff die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betreibe verbessern. Dennoch ist das Instrument in seiner Ausgestaltung nicht zielgenau, verzerrt den Einsatz der Produktionsfaktoren zugunsten von Diesel/Biokraftstoff und weist u.a. kritische Verteilungs‐ und Umweltwirkungen auf. Dazu zählt die Verringerung der Anreize zur Reduzierung des Dieselverbrauches/Biokraftstoffverbrauches", so die Empfehlung der Studie. Insgesamt haben 185.000 Unternehmen 2018 diese Steuerbefreiung in Anspruch genommen.

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Die Untersuchung haben das Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut der Universität Köln (FiFo), das ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) und das ifo-Institut an der Uni München sowie das Fraunhoferinstitut für angewandte Informationstechnik unter dem Motto "Evaluierung von Steuervergünstigen" durchgeführt.

Übrigens: Wie schnell so ein landwirtschaftliches Gerät auf der Nordschleife ist, sehen Sie in unserer Fotoshow.  © auto motor und sport

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