• Wer bei einer roten Ampel über die Kreuzung fährt, riskiert eine hohe Strafe.
  • Doch wie sieht es bei Gelb aus? Und was gilt für Fußgänger und Radfahrer?

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Bei Rot anhalten - das ist klar. Doch wie war das doch gleich mit Gelb? Ist das lediglich ein Warnsignal, dass bald Rot kommt oder müssen Autofahrer hier auch schon anhalten? "Das war doch noch gelb", zählt zu den häufigsten Autofahrer-Ausreden, nachdem sie noch schnell über die Ampelkreuzung gefahren sind. Doch es ist ein Irrglaube, dass man bei Gelb noch fahren darf und das Fahren bei Rot erst nach einer Sekunde Rotphase geahndet wird.

Bereits bei Gelblicht müssen Verkehrsteilnehmer auf das nächstfolgende Zeichen warten - und zwar vor der Kreuzung. "Selbst der Gelblichtverstoß kann bereits zu einem Bußgeld von zehn Euro führen, nämlich genau dann, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich gewesen wäre", erläutert Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

Ampel rot: Es drohen hohe Strafen

Sehr viel teurer - weil extrem gefährlich - wird es beim Missachten des Rotlichts. "Hier sieht der Bußgeldkatalog sehr hohe Strafen vor - und das zu Recht. Denn Rot ordnet den Halt vor der Kreuzung an", so Leser. "Wer dagegen verstößt, riskiert schlimme Unfälle und wird völlig zu Recht hart bestraft."

  • Schon das einfache Missachten der Rotlichtphase schlägt mit 90 Euro und einem Punkt Flensburg zu Buche.
  • Bei einer Gefährdung anderer werden daraus 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Passiert bei der Rotfahrt ein Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Die Schuldfrage dürfte dabei auf der Hand liegen.

Rotlicht dauerte schon länger als eine Sekunde

Noch schärfer sind die Strafen, wenn die Rotphase bereits eine Sekunde andauerte. Dann wird automatisch eine Gefährdung anderer unterstellt.

  • Hierfür werden bis zu 360 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Punkte auch für Radler, Bußgelder für Fußgänger

Ein häufiger Irrtum ist zudem, eine rote Ampel habe nur für Autofahrer Konsequenzen. Die Bußgelder beginnen bei 60 und enden bei 180 Euro. Was viele Radfahrer nicht wissen: Für die Missachtung der Rotphase kassiert man auch auf dem Fahrrad einen Punkt in Flensburg.

Und auch der Fußgänger hat die rote Ampel zu beachten: Geht er dennoch über die Straße, kann er ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro bekommen. (af/tar/dpa)
Hinweis: Dies ist ein Artikel aus unserem Archiv.

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