Wer in Deutschland ein Auto fährt, muss die Kfz-Steuer bezahlen. Doch wie wird diese berechnet? Nach Hubraum oder CO2-Emission? Hier erfahren Sie, wie sich die Steuer korrekt berechnet.

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Die Kfz-Steuer, auch Kraftfahrzeugsteuer genannt, wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet. Wer in Deutschland Halter eines Fahrzeugs ist oder ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland betreibt, ist dazu verpflichtet, sie zu bezahlen. Doch je nach Fahrzeugart, Motorisierung und Schadstoffausstoß fällt diese ganz unterschiedlich aus.

Kriterium 1: Fahrzeugart

Handelt es sich um einen Pkw oder bereits um ein Nutzfahrzeug? Auch Elektrofahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer werden gesondert besteuert. Denken Sie daran: Auch Anhänger werden besteuert. Bei einem Pkw ist darüber hinaus das Datum der Erstzulassung relevant. Wurde Ihr Auto vor dem 1. Juli 2009 zugelassen, ist die Einstufung der Schadstoffklasse relevant (z. B. Euro 2).

Kriterium 2: Antrieb

Da Elektrofahrzeuge gesondert behandelt werden, gibt es bei diesem Kriterium derzeit nur zwei Möglichkeiten: den Benzin- oder den Dieselantrieb. Dabei ist es egal, mit welchem Kraftstoff die beiden Motorentypen betrieben werden. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied bei Fahrzeugen, die mit Biodiesel, Erdgas, Ethanol oder Autogas fahren.

Kriterium 3: Motorgröße

Die Motorgröße ist ein weiteres Kriterium. Sie wird in Hubraum gemessen, genauer: in Kubikzentimeter. Die genaue Angabe finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein.

Kriterium 4: CO2-Ausstoß

Seit einigen Jahren wird zur Berechnung der Kfz-Steuer zusätzlich das ausgestoßene CO2 des Fahrzeugs herangezogen. Es wird in Gramm pro Kilometer gemessen. Diese Angabe finden Sie ebenfalls im Fahrzeugschein.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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