Gebrauchtwagengarantie - was bringt die eigentlich für Sie? Nicht immer ist klar, wofür bestimmte Garantien gelten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Kauf eines gebrauchten Wagens über Ersatz im Schadensfall informieren.

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Der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie hängt immer davon ab, wie alt das erworbene Fahrzeug ist und wo Sie den Wagen kaufen wollen. Dennoch lohnt es sich, die Garantie als Ergänzung zur gesetzlichen Sachmängelhaftung in Erwägung zu ziehen.

Was genau ist eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie ist beim Kauf von Fahrzeugen beim Fachhändler meistens im Kaufpreis enthalten oder kann noch zusätzlich erworben werden. Die Garantie hält vertraglich fest, was im Falle von Mängeln vom Verkäufer erstattet beziehungsweise ausgebessert werden muss. Ferner ist genau festgelegt, wie lange die Garantie läuft.

Nicht immer ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll. Wenn Sie beispielsweise ein sehr altes Auto kaufen, bieten viele Händler und auch Versicherungen gar keine Gebrauchtwagengarantie mehr an. Auch modifizierte Autos und Fahrzeuge mit einer hohen Kilometeranzeige auf dem Tacho sind meist von der Garantie ausgeschlossen.

Auf das Kleingedruckte achten

Garantie ist nicht gleich Garantie. Da es bei der Gebrauchtwagengarantie keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, sollten Sie immer darauf achten, bei welchen Schäden die Garantie auch wirklich greift. Manchmal werden nur Teile eines Wagens ersetzt. Dadurch kann es Ihnen beispielsweise passieren, dass der Händler die Kosten für einen Motorschaden übernimmt, Sie allerdings bei einem Defekt der Elektrik alles Selbst zahlen müssen. Lesen Sie sich daher die Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie immer vor Vertragsabschluss genau durch, damit Sie im Fall eines Schadens auch wirklich abgesichert sind.

Unterschied zur Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung ist im Vergleich zur Gebrauchtwagengarantie gesetzlich geregelt. Danach muss ein Verkäufer mindestens ein Jahr für Mängel haften, die vor dem Verkauf des Wagens vorhanden waren. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestand und nicht durch Sie verursacht wurde. Bei der Gebrauchtwagengarantie ist es egal, wann der Mangel auftritt.

Wenn Sie Ihr Auto von einer Privatperson kaufen, kann die Sachmängelhaftung auch komplett ausgeschlossen werden, außer der Verkäufer handelt fahrlässig und verschweigt Ihnen vorliegende Mängel des Wagens - beispielsweise einen Unfallschaden. Generell sollten Sie beim Kauf eines Autos von privat zu privat eine Gebrauchtwagengarantie unbedingt abschließen, um im Schadensfall wirklich abgesichert zu sein.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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