Die Straßenverkehrsordnung ist, wie die meisten Ordnungen und Gesetze in Deutschland, äußerst umfangreich. In ihren Untiefen gibt es Verkehrsregeln, die so gut wie niemand mehr kennt oder man sie höchstens einmal – vor vielen Jahren – in der Fahrschule gehört hat.

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Verkehrsregeln, die auf dem Papier existieren, aber in der Praxis kaum Anwendung finden: Davon gibt es in der deutschen Straßenverkehrsordnung mehr, als so mancher Autofahrer glaubt. Wenn überhaupt, hat sie der eine oder andere wahrscheinlich vor Jahren oder Jahrzehnten in der Fahrschule gehört und wieder vergessen oder die Regelung hat sich in dieser Zeit geändert – was zum gleichen Ergebnis führt: Niemand beachtet sie.

Parkplätze: Hat der Stärkere recht?

Auf vielen Parkplätzen findet man die Beschilderung "Hier gilt die StVO". Als Autofahrer denkt man da sofort an "Rechts vor Links". Das ist allerdings nicht ganz korrekt: Selbst wenn der Parkplatz vor dem Supermarkt auf diese Weise beschildert ist, sind gegenseitige Verständigung und Rücksichtnahme gefordert. Kommt es zu einem Unfall, bekommen in der Rechtsprechung meist beide Fahrer eine Teilschuld, die Vorfahrtsregel zieht hier nicht.

Wer aus einer Spielstraße oder von einem abgesenkten Bordstein auf eine Straße herausfährt, hat übrigens mit einer ähnlichen Regelung zu kämpfen, denn Vorfahrt hat er in keinem Fall. Auch wenn die Straßenverhältnisse den Anschein machen, gilt hier: Vorfahrt gewähren!

Fahrradfahrer und Zebrastreifen

Der Zebrastreifen ist laut Verkehrsregeln für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Begleittiere gedacht. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss absteigen, da er sonst keinen Vorrang hat. Autofahrer müssen einen fahrenden Radler also nicht überqueren lassen – aus Rücksicht und zur Vermeidung einer Kollision sollte dies natürlich dennoch geschehen.

Auf ausgewiesenen Fahrradstraßen dürfen die Zweiräder entgegen häufigen Annahmen nebeneinander fahren. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch jedoch nicht behindert werden. Das heißt also: Ein von hinten heranfahrendes Auto muss trotzdem vorbeigelassen werden.

Mittelspur-Schleicher sind oft im Recht

Auf der mittleren Spur der Autobahn fährt der Vordermann mit konstanten 120 km/h und verursacht dadurch eine regelrechte Kolonnenbildung, dabei sind die Verkehrsregeln doch klar: Es gilt das Rechtsfahrgebot, oder nicht? Nicht ausnahmslos: Auch wenn das Verhalten für dahinter fahrenden Autos ein Ärgernis darstellt, darf auf der mittleren Spur gefahren werden. Selbst, wenn nur ab und zu ein langsameres Fahrzeug ganz rechts fährt. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass es auf Schnellstraßen zu oft zu Schlangenlinien durch Spurwechsel kommt.

Verkehrsregeln erlauben Vollbremsung bei gelber Ampel

Wenn der Vordermann voll in die Eisen geht, wenn die Ampel doch erst auf Gelb schaltet, ist das ziemlich ärgerlich, aber völlig korrekt. Das Amtsgericht Hildesheim hat entschieden, dass der bremsende Fahrer sich darauf verlassen kann, dass die hinter ihm fahrenden Fahrzeuge in der Lage sind, rechtzeitig anzuhalten.

Um stark bremsen zu können, bedarf es eines guten Schuhwerks. Denn barfuß fahren ist verboten, weiß der Volksmund. Das stimmt allerdings nicht so ganz. Zwar ist das Fahren ohne Schuhe gefährlich, da man von den Pedalen abrutschen kann, verboten ist es jedoch nicht. Wer jedoch andere gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch der Versicherungsschutz ist dahin, eine Teilschuld nahezu garantiert.

Kurios: Nacktfahren in Deutschland erlaubt

Im Sommer einfach mal nackt fahren - das wäre doch was! Und ist sogar erlaubt. Da das eigene Fahrzeug einen privaten Raum darstellt, ist es nicht verboten, sich nackt hinters Steuer zu setzen. Einziger Haken: Fühlt sich ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Nacktheit belästigt, kann es für den Nacktfahrer ein Bußgeld setzen.

Ganz im Gegensatz zu mitgeführten Haustieren: Hierzulande gelten Hund und Co. als "Ladung", sie müssen also ausreichend vor "Verrutschen und Herabfallen" gesichert werden - beispielsweise durch eine Transportbox. Eine konkrete Anschnallpflicht gibt es dagegen nicht. Den Vierbeiner einfach ins Auto setzen und losfahren, kann ein Bußgeld nach sich ziehen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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