Auch an Halloween haben Gruselmasken bei Autofahrern nichts zu suchen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und kann bei einem Unfall sogar eine Teilschuld bekommen.

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Es mag noch so verlockend erscheinen, als Autofahrer an Halloween eine Gruselmaske aufzuziehen und andere Verkehrsteilnehmer an der Ampel zu erschrecken. Doch hier macht nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch der Gesetzgeber einen Strich durch die Rechnung. Denn Horror-Clown-, Monster-, Hexenmasken und Co. haben hinter dem Steuer nichts verloren. Grundsätzlich darf ein Kostüm nur dann getragen werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Kostüme dürfen nicht behindern

Per Gesetz darf ein Kostüm im Auto nur dann getragen werden, wenn Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit davon nicht eingeschränkt werden. Außerdem darf niemand dadurch gefährdet, behindert oder geschädigt werden. Wer diese Regel missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert in der Regel ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro. Wird infolge der spaßig gemeinten Halloween-Maskerade sogar jemand verletzt oder ein Unfall verursacht, können die Strafen jedoch wesentlich höher ausfallen, und sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen. Ob jedoch wirklich eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch eine Maske oder ein Kostüm vorliegt, entscheidet die Polizei von Fall zu Fall.

Auch andere Kostümteile können zu Ärger führen. Wer sich beispielsweise mit Monsterfüßen hinters Steuer setzt und einen Unfall verursacht, wird ebenfalls zur Rechenschaft gezogen und die kann ebenfalls sehr teuer ausfallen. Denn auch hier schreibt das Gesetz ein zum Fahren geeignetes Schuhwerk vor. In diesem Fall kann sogar der Kfz-Versicherungsschutz erlöschen.

Fahrer muss erkennbar sein

Abgesehen von der eingeschränkten Fahrtauglichkeit durch ein sperriges Kostüm, gibt es noch einen weiteren Punkt zu beachten. Denn, egal ob Kunstbart, Hut, Perücke oder Schminke: Der Fahrer muss trotz Halloween-Kostüm eindeutig erkennbar sein. Wird man geblitzt oder begeht man eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und es kann nicht eindeutig festgestellt werden, wer zum Zeitpunkt des Vergehens hinterm Steuer gesessen hat, kann die Anordnung eines Fahrtenbuches drohen.

Um all diese Probleme im Vorfeld zu vermeiden, ist es daher ratsam, direkt auf ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen. Bei dieser Gelegenheit darf es dann auch ein Gläschen mehr sein, denn Alkohol ist selbstverständlich an Halloween genauso tabu für Autofahrer. Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für Radfahrer. Aber auch hier entscheidet der Einzelfall über die Höhe der Strafe.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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