Mobilgeräte wie Handy, Smartphone und Tablet sind für Autofahrer weitestgehend tabu – zumindest, wenn diese gerade im Begriff sind, das Auto durch den Verkehr zu steuern. Doch was ist eigentlich ganz genau verboten oder erlaubt? Hier erfahren Sie es.
Klare Sache: Wer mit dem Auto fährt, darf nicht abgelenkt werden. Schon gar nicht durch Mobilgeräte wie Smartphone und Co.. Der Gesetzgeber hat dazu im Straßenverkehrsgesetz ganz klar festgehalten: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." Aber darf man wirklich überhaupt keine Funktion des Geräts verwenden? Und was ist mit der Navigations-App?
Mit Handy oder Smartphone am Steuer telefonieren
Telefonieren mit dem Handy oder Smartphone ist während des Fahrens grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme: Mit einer geeigneten Freisprechanlage ist es erlaubt. WhatsApp oder SMS schreiben, chatten, Mails checken, soziale Netzwerke nutzen und Ähnliches sind dagegen unter keinen Umständen erlaubt. Selbst das Wegdrücken eines Anrufs kann als Vergehen im Straßenverkehr geahndet werden.
Beim Verstoß gegen den dafür geschaffenen Handy-Paragrafen der Straßenverkehrsordnung drohen mindestens 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es bereits 150 Euro, bei Sachbeschädigung drohen sogar 200 Euro. Dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Im schlimmsten Fall entscheidet das zuständige Gericht auf Fahrlässigkeit – dann droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Navigation mit dem Smartphone
Wer viel unterwegs ist und kein fest eingebautes Navigationsgerät besitzt, nimmt gerne das Smartphone zur Hand: Die eingebaute Navi-App findet meist ebenso gut durch den Verkehr und ist immer auf dem neuesten Stand. Erlaubt ist die Verwendung allerdings nur unter einer Bedingung: Die App muss vor dem Start programmiert werden, wenn der Motor noch ausgeschaltet ist. Eine Benutzung während der Fahrt ist verboten.
Kurios: Selbst das Checken der Uhrzeit auf dem Handy-Display ist verboten. Wer ein Auto fährt, darf sein Mobilgerät überhaupt nur für einen einzigen Zweck in die Hand nehmen: Um es aufzuheben oder an einen anderen Ort zu legen (etwa vom Ablagefach in der Tür in die Mittelkonsole) oder einem Mitfahrer in die Hand zu geben. Alle diese Verbote gelten sowohl für ältere Handys, Smartphones, mobile Navis, Tablets und sogar Funkgeräte.
Alle Verkehrsteilnehmer sind betroffen
Nicht zu vergessen ist, dass das allgemeine Verbot der Mobilgeräte nicht nur Autofahrer trifft. Als "Fahrzeugführer" gelten auch Motorrad-, Lkw-, Bus- und natürlich Fahrradfahrer. Einen besonderen Fall stellen Fahrlehrer dar: Laut Straßenverkehrsgesetz ist der Lehrer nämlich der Fahrzeugführer und nicht der Schüler. Doch es kommt auf den Ausbildungsstand des Fahrschülers an und ist demnach Auslegungssache. Ist der Kenntnisstand fortgeschritten, kann der Schüler als Fahrzeugführer angesehen werden und es erfolgt keine Bestrafung des Fahrlehrers – so sah es zuletzt zumindest der Bundesgerichtshof.
Grauzone Ampelphase
Eine rechtliche Grauzone in Sachen Handynutzung hinter dem Steuer stellt der Halt bei roter Ampel dar. Viele moderne Autos schalten hier den Motor ganz automatisch ab. Die formalen Bedingungen für das Benutzen des Smartphones sind damit erfüllt. Kann also jetzt das Mobilgerät verwendet werden? Besser nicht: Diese Grauzone des Handy-Paragrafen haben viele Gerichte lange geduldet. Mit der jüngsten Verschärfung der Strafen ist jegliche Benutzung jedoch verboten, solange das Fahrzeug nicht per Zündschlüssel ausgeschaltet worden ist. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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